Töchter missbraucht: Gericht erhöht Haftstrafe für Thurgauer Vater
Zwei Töchter erheben Vergewaltigungs-Vorwürfe gegen ihren Vater, dieser bestreitet alles. Für das Gericht ist der Fall klar – Die Strafe wird erhöht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Thurgauer Vater soll seine beiden Töchter sexuell missbraucht haben.
- Der 48-Jährige streitet die Vorwürfe vehement ab.
- Whatsapp-Nachrichten unterstreichen die Vorwürfe der Töchter. Der Mann wird verurteilt.
13 und 14 Jahre alt waren die beiden Töchter gewesen sein, als sie missbraucht worden sein sollen. Heute, Jahre später, sitzt ihr 48-jähriger Vater im Gerichtssaal und wischt sich immer wieder die Tränen aus den Augen.
Er bestreitet alles, schreibt das «Tagblatt». Er habe seine Töchter nie falsch angefasst. Für ihn ist klar: Er ist das Opfer einer falschen Anschuldigung.
Die beiden jungen Frauen beschuldigen ihren Vater der sexuellen Übergriffe, bis hin zur Vergewaltigung. Vor dem höchsten Thurgauer Gericht steht Aussage gegen Aussage.
Vater schrieb Tochter: «Du und ich allei»
In Zentrum stehen nun Whatsapp-Nachrichten, die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragen wurden. Der Familienvater schreibt Sätze, die aufhorchen lassen. Darunter: «Ich möchte das mit dir ha».
Oder die Bitte an seine jüngere Tochter, sie müsse ihm helfen. Es gehe nur eine Stunde, nur «du und ich allei», schreibt die Zeitung. Die Antwort seiner Tochter ist knapp, aber deutlich: «Papa, ich hilf dir mit allem, aber nid mit dem.»
Während die Textnachrichten für die Staatsanwaltschaft ein starkes Indiz darstellen, findet der Beschuldigte für alles eine Erklärung.
Die Nachrichten seien nicht an seine Tochter gerichtet gewesen. Sondern an eine Frau, mit der er sich habe treffen wollen, eine Bekannte aus dem Umfeld seiner Tochter.
Diese habe das Treffen ursprünglich organisieren wollen. Später jedoch habe sie daran kein Interesse mehr gehabt. Überhaupt habe sich vieles erst zugespitzt, nachdem er von der Affäre seiner Ehefrau erfahren habe. Darunter habe er stark gelitten.
Familie sei bereits tief zerrüttet gewesen
Die Verteidigung des Familienvaters greift diesen Punkt auf und zeichnet das Bild einer tief zerrütteten Familie. Die Töchter hätten vom Fremdgehen der Mutter gewusst, argumentiert der Anwalt.
Aus Solidarität ihr gegenüber könnte die jüngere Tochter die Vorwürfe erhoben haben, die ältere habe sich später angeschlossen. Es habe «weder Sex noch sexuelle Handlungen» gegeben, behauptet er.
Für die Opferanwältin ist jedoch klar, dass der Vater seinen Töchtern gegenüber der Mutter ein Schweigegebot auferlegt hatte. Sie würden sonst die Familie zerstören.
Vater soll Tochter in Hotel missbraucht haben
Ein weiteres zentrales Element im Prozess ist ein Hotel-Aufenthalt in Winterthur. Der Vater hatte dort ein Zimmer für sich und seine Tochter gebucht, wo es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein soll.
Dem widerspricht die Verteidigung. Es habe sich um einen harmlosen Tochter-Vater-Tag gehandelt. Das Zimmer sei lediglich dazu gedacht gewesen, dass sich seine Tochter ausruhen könne, nachdem sie einen Joint geraucht habe.
Für den Staatsanwalt ergibt sich aus all dem ein klares Gesamtbild. Der Beschuldigte versuche, die Aussagen seiner Töchter zu entkräften und sie als unglaubwürdig darzustellen.
Für die beiden jungen Frauen seien die Folgen gravierend, die Taten hätten «tiefe Narben hinterlassen». Ihr Vertrauen sei erschüttert. Hinzu komme, dass der Mann keinerlei Einsicht zeige – ganz im Gegenteil.
Auch das Obergericht folgt dieser Einschätzung weitgehend. Der Mann wird unter anderem wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, mehrfacher Vergewaltigung und Inzest schuldig gesprochen.
Die Freiheitsstrafe wird auf acht Jahre festgesetzt. Es wird damit gegenüber der ersten Instanz sogar noch einmal erhöht.
Vater will ans Bundesgericht
In einem Nebenpunkt wird der Familienvater freigesprochen. Es ging dabei um den Vorwurf, er habe seine Tochter mit einer Pistolenattrappe, also einer Nachbildung einer Schusswaffe, bedroht.
Weiter bestätigt das Gericht ein mehrjähriges Kontaktverbot zu den Töchtern sowie zur ehemaligen Ehefrau. Inzwischen sind die beiden geschieden, der Mann lebt mit seiner neuen Partnerin in einem anderen Kanton.
Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch nicht. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Sie hält weiterhin an der Unschuld des Mannes fest.

















