Tiertransporte neu auch in der Nacht und am Sonntag erlaubt

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Bern,

Tiere dürfen in der Schweiz ab dem 1. Juli auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.

Tiertransport
Tiertransporte neu auch in der Nacht und am Sonntag erlaubt. - keystone

Die Neuregelung diene dem Tierwohl, begründete die Landesregierung am Mittwoch die Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und längere Fahrzeiten infolge von Staus vermieden werden, hiess es in einer Mitteilung.

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Kommentare

User #2879 (nicht angemeldet)

Das ist eine Sauerei. Die Tiere sind oft stundenlang in Anhänger gepfercht, während die Bauern in der Beiz sitzen.

User #5897 (nicht angemeldet)

Tierwohl oder Bauer-Lobbywohl?

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