Tierarzt wird vom Zürcher Obergericht freigesprochen
Ein wegen Verdacht auf Tierquälerei angeklagter Tierarzt wurde vom Zürcher Obergericht freigesprochen. Er liess eine trächtige und verletzte Kuh schlachten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Tierarzt aus Bülach liess 2017 eine trächtige und verletzte Kuh schlachten.
- Gegen ihn wurde anschliessend wegen Verdacht auf Tierquälerei eine Anklage erhoben.
- Das Obergericht Zürich liess jedoch nun die Anklage fallen.
2017 verordnete ein Tierarzt in Bülach, dass ein trächtiges Rind, welches nicht mehr laufen konnte, geschlachtet werden muss. Das Tier litt an einer Fraktur. Gegen den Tierarzt wurde anschliessend eine Anklage erhoben, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Das Tier wurde zusätzlichen und unnötigen Belastungen ausgesetzt, als es zum Schlachthof transportiert wurde.
Das Bezirksgericht Bülach kam zum Schluss, dass dem Arzt das Leiden des Tieres durchaus bewusst war. Er wurde daraufhin zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 450 Franken verurteilt, schreibt die Zeitung weiter.
Der Beschuldigte wandte sich daraufhin an das Obergericht. Er sei kein Tierquäler, beteuerte der Arzt. Ausserdem sei sein Ziel gewesen, das ungeborene Kalb zu retten. Das Obergericht sprach ihn schliesslich frei.
Die Rettung des Kalbes und die Verwertung des Fleisches seien höher zu gewichten als die erschwerten Bedingungen für das Rind. Dies besagt das Gesetz zum Tierschutz, so die Zeitung.