Thurgau überprüft Schwarze Liste nach Kritik des Bundesrats
Der Kanton Thurgau verletzt nach Ansicht des Bundesrats die UNO-Kinderrechtskonvention, indem er Kinder, deren Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlen, auf eine Schwarze Liste setzt. Diese Praxis wird nun beim Kanton überprüft.

«Der Regierungsrat hat die Kritik des Bundesrats gehört», teilte die Regierung am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Das zuständige Departement analysiere die Sache derzeit. Die Regierung werde sich an ihrer nächsten Sitzung am 24. September damit befassen und sich danach äussern, hiess es.
Der Bundesrat hatte am Montag eine Anfrage der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher schriftlich beantwortet. Gemäss Konvention müsse bei allen Massnahmen, die Kinder beträfen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden, stellte der Bundesrat fest.
Die Beschränkung des Zugangs zu medizinischen Leistungen für Kinder stehe daher im Konflikt zur Kinderrechtskonvention. Betroffene könnten sich vor Gericht darauf berufen.
Nach Angaben des Bundesrats führen acht Kantone Schwarze Listen säumiger Prämienzahler. Sechs davon setzen nur Erwachsene auf die Liste. Die Krankenkassen zahlen deren Behandlung nur in Notfällen.
Auch der Kanton Solothurn erfasse «in Ausnahmefällen» minderjährige Versicherte, hiess es in der Antwort. Er werde seine Liste aber «voraussichtlich in absehbarer Zeit aufheben». Der Kanton Thurgau sei damit der einzige Kanton, der Kinder grundsätzlich auf die schwarze Liste aufnimmt.
Der Thurgauer Grosse Rat hatte im vergangenen Juni eine Motion knapp mit 63 zu 56 Stimmen abgelehnt, mit der die umstrittene Praxis hätte geändert werden sollen. SP, Grüne, CVP, EVP, Grünliberale und BDP waren mehrheitlich für den Vorstoss. Sie wurden aber vom bürgerlichen Lager aus FDP und SVP überstimmt.