Der Thurgauer Regierungsrat plant, das bisherige Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen zu lockern.
Grosser Rat Thurgau
Grosser Rat Thurgau. (Symbolbild) - keystone
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Der Thurgauer Regierungsrat will das bisherige Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen «moderat lockern». Künftig sollen kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen möglich sein. Der Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung.

Aktuell gelte im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nicht-religiöser Art, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Von Totalverbot zu moderater Lockerung

Dieses Verbot soll jetzt gelockert werden. Der Regierungsrat schlägt vor, dass künftig Veranstaltungen grundsätzlich erlaubt sein sollen.

Bedingung ist, dass sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sind.

Eine ähnliche Regel habe sich im Kanton St. Gallen seit 20 Jahren bewährt, heisst es dazu. Zum gleichen Thema gab es bereits eine Parlamentarische Initiative aus dem Thurgauer Grossen Rat.

Der Regierungsrat lehnte sie mit dem Verweis auf eine eigene Vorlage ab. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März.

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