Die Hinterbliebenen- und Invalidenrenten der obligatorischen Berufsvorsorge steigen ab 1. Januar 2022. Jedoch werden nicht alle Renten angepasst.
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Vorsorge wird immer wichtiger: Ein betagtes Ehepaar. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Hinterbliebenen- und Invalidenrenten der obligatorischen Berufsvorsorge steigen.
  • Die Renten müssen periodisch an die Teuerung angepasst werden.
  • Eine erste Anpassung erfolgt nach drei Jahren.

Ab 1. Januar 2022 steigen gewisse Hinterbliebenen- und Invalidenrenten der obligatorischen Berufsvorsorge. 0,3 Prozent mehr gibt es für seit 2018 ausgerichtete Pensionskassen-Renten. 0,1 Prozent werden für Renten fällig, die 2012 erstmals ausbezahlt wurden.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen Berufsvorsorge müssen periodisch an die Teuerung angepasst werden. Dies, bis die Bezüger das ordentliche Rentenalter erreichen.

Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mitteilte, erfolgt eine erste Anpassung dieser Berufsvorsorge-Renten nach drei Jahren. Nachher ist der Teuerungsausgleich an jenen der AHV gekoppelt und erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.

Teuerung erfolgt gemäss dem Index der Konsumentenpreise

Die Anpassung von 0,3 Prozent erfolgt bei den seit 2018 laufenden Renten. Diese basiert auf der Teuerung zwischen September 2018 und September 2021 gemäss dem Index der Konsumentenpreise.

Im Weiteren musste das BSV prüfen, ob auf Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die noch nie angepasst wurden, ein Teuerungsausgleich fällig ist. Das war bei seit 2008, 2011 und 2012 laufenden Renten der Fall.

Bundesvorsorge-Rente
Bundesrat Alain Berset (r) sowie Stephane Rossini, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. - Keystone

Es müssen jedoch nicht alle Renten an die Teuerung angepasst werden. Konkret geht es einzig um die seit 2012 ausgezahlten Renten. Der Anpassungssatz beträgt 0,1 Prozent.

Die Renten, für die das Berufsvorsorgegesetz (BVG) keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden von den Pensionskassen ihren finanziellen Möglichkeiten gemäss angepasst. Darüber entscheidet das entsprechende Leitungsorgan jährlich.

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