Pensionskassenverband verlangt schnelle Senkung der Renten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Neben der Senkung des Umwandlungssatzes brauche es zusätzlich auch eine Revision des Berufsvorsorgegesetzes.

    Das Sparschwein kommt bei Schweizerinnen und Schweizern in Sache Altersvorsorge vermehrt zum Einsatz.
    Das Sparschwein kommt bei Schweizerinnen und Schweizern in Sache Altersvorsorge vermehrt zum Einsatz. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Pensionskassenverband fordert eine rasche Senkung der Renten.
    • Zusätzlich soll das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre angehoben werden.

    Der Pensionskassenverband ASIP fordert eine Senkung des Umwandlungssatzes für die Renten in der beruflichen Vorsorge bis 2021 oder 2022. Die systemfremde Umverteilung zwischen Jung und Alt müsse aufhören. Das Berufsvorsorgegesetz (BVG) müsse dringend revidiert werden.

    Gemäss der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) des Bundes fliessen derzeit 7,1 Milliarden Franken im Jahr von den Aktiven zu den Rentnern, wie der Verband am Donnerstag mitteilte. Das sei nicht länger haltbar. Die BVG-Revision sei ebenso dringlich wie jene der AHV.

    Um die Rentensenkungen abzufedern, schlägt ASIP eine prozentuale Erhöhung der Altersguthaben vor. Diese soll dezentral innerhalb der einzelnen Pensionskassen erfolgen und nicht über den Solidaritätsfonds.

    Rentenaltererhöhung anvisieren

    Zudem fordert der Verband die schnelle Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und als zweiten Schritt die Diskussion über eine Erhöhung. Die Berufsvorsorge sollte entpolitisiert werden. Sie hänge nämlich von Faktoren ab, welche die Politik nicht beeinflussen könne wie etwa Negativzinsen oder Alterung.

    Anstelle des politisch festgelegten Umwandlungssatzes schlägt ASIP ein Sozialziel vor. Gegenwärtig ersetzen die Kassen den 2016 Pensionierten 41 Prozent des letzten Lohns. Sie liegen damit über der gesetzlichen Vorgabe von 34 Prozent. Selbst bei tieferen Umwandlungssätzen könnten sie dieses Ziel noch erreichen.

    Sozialpartner am Ball

    Umwandlungssatz, Sparziele und Realzinsziel sollen anstelle der heutigen politischen Festlegung von der BVG-Kommission jährlich überprüft werden. Das soll aufgrund eines Bandbreitenmodells geschehen und die Kommission würde dem Bundesrat dann eventuelle Änderungsvorschläge unterbreiten. Im weiteren will ASIP bei der BVG-Revision den Kapitalbezug für Wohneigentum und Selbständigkeit sowie den Einmalbezug abschaffen.

    Für die Revision des Berufsvorsorgesetzes sollen die Sozialpartner bis März oder April nächsten Jahres Vorschläge zuhanden des Parlaments erarbeiten. ASIP erwartet von ihnen, dass sie sich an diese Frist halten. Die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV dürfe nicht zu einer Verzögerung der BVG-Revision führen, mahnt der Verband.

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