Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln für Drohnen-Piloten. Bereits 10'000 haben die Prüfung für das Zertifikat abgelegt.
Schweizer Drohnenpilotinnen und -piloten reagieren auf neue Vorschriften. Seit Ende November sind 10'000 Drohnen neu beim Bund registriert und ebenso viele Prüfungen abgelegt worden für das Pilotieren von Drohnen. (Archivbild)
Schweizer Drohnenpilotinnen und -piloten reagieren auf neue Vorschriften. Seit Ende November sind 10'000 Drohnen neu beim Bund registriert und ebenso viele Prüfungen abgelegt worden für das Pilotieren von Drohnen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/FELIX KÄSTLE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Drohnen-Piloten brauchen seit der Übernahme der EU-Regelungen neu ein Zertifikat.
  • 10'000 Drohnen wurden bereits registriert und gleich viele Prüfungen abgelegt.
  • Die meisten Drohnen dürfen weiter ohne Bewilligung vom Bazl in die Luft.

Schweizer Drohnenpilotinnen und -piloten reagieren auf neue Vorschriften für den Betrieb ihrer Fluggeräte. Seit Ende November sind 10'000 Drohnen neu beim Bund registriert und ebenso viele Prüfungen für das Pilotieren von Drohnen abgelegt worden.

Die Schweiz übernahm per Anfang Jahr die EU-Drohnenregelungen. Diese beinhalten maximale Flughöhen und Einschränkungen für das Überfliegen von Menschen und Gebieten. Auch für den Schutz der Privatsphäre und der Umwelt gibt es Vorschriften.

Drohnen
Künftig nur noch mit Ausbildung: Ein Pilot lässt eine über 900 Gramm schwere Drohne steigen. Er ist allerdings vom Schweizerischen Verband Ziviler Drohnen lizenziert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Neu gelten zudem Sicherheitsstandards für Herstellung, Zulassung und Betrieb von Drohnen. Je nach Gewicht und Ausstattung müssen die Fluggeräte neu beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) registriert werden. Piloten bestimmter Drohnenkategorien haben Prüfungen abzulegen. Je nach Einsatzzweck ist auch eine Flugbewilligung nötig.

Angekündigt worden waren die neuen Regeln Ende November 2022, und das löste einen wahren Ansturm aus, wie Bazl-Sprecher Christian Schubert der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Rund 10'000 Betreiberinnen und Betreiber von Drohnen hätten sich bisher beim Bazl neu registriert.

Mehrheit der Drohnen darf ohne Bewilligung vom Bazl in die Luft

Zudem hätten rund 10'000 Personen beim Bazl eine Online-Prüfung abgelegt, um das zum Pilotieren von Drohnen ab 250 Gramm Gewicht nötige Zertifikat zu erhalten. «Die meisten Piloten sind seriös und halten sich an die Vorgaben», sagte Schubert. Zertifikate, die schon vor Einführung der neuen Regelung über das UAS.gate oder im Ausland erworben worden seien, blieben gültig.

In der «offenen Kategorie» dürfen Drohnen ohne Bewilligung des Bazl in die Luft. Laut Bazl ist das für die Mehrheit der Drohnen und namentlich für viele von Freizeitpiloten genutzte Geräte der Fall.

Bazl rechnet mit bis zu 10'000 neuen Nutzern pro Monat

Drohnen lägen im Trend, sagte Schubert und verwies auf berufliche Anwendungen der Geräte, etwa in Architektur- und Vermessungsbüros oder Immobilienfirmen. Beim Bazl gehe man davon aus, dass sich weiterhin pro Monat 8000 bis 10'000 neue Nutzerinnen und Nutzer anmelden.

Registrieren muss sich, wer eine Drohne mit Kamera oder Mikrofon nutzt, mit der andere Menschen ausgespäht oder ausgehorcht werden können. Eine Registrierungspflicht gilt zudem für den Betrieb von Drohnen, die mehr als 250 Gramm schwer sind. Die Registrierung ist kostenlos.

Wer eine Drohne ab 250 Gramm Gewicht betreiben will, muss zudem eine Schulung absolvieren und ein Zertifikat erlangen. Die vom Bazl online angebotenen Schulungen und Prüfungen sind ebenfalls gratis. Je nach Gewicht der Drohne sind die Ausbildungsgänge und Prüfungen unterschiedlich. Die EU und die Schweiz anerkennen ihre Zertifikate gegenseitig.

Drohne
Ein Mann aus New Jersey hat die Pools seiner Nachbarn mithilfe einer Drohne verunreinigt. (Symbolbild) - UPS/AFP/Archiv

Kostenpflichtig sind hingegen die Bewilligungen und Schulungen, die es für schwerere Drohnen der «Speziellen Kategorie» braucht. Diese Kategorie ist laut Schubert für professionelle Anwendungen gedacht, etwa für Sprühdrohnen oder Transport-Drohnen.

Der klassische Modellflug, ausgeübt im Rahmen eines Vereins oder Verbandes, ist von dieser Neuregelung für unbemannte Luftfahrzeuge ausgenommen.

Drohnen dürfen nicht überall in der Schweiz ohne weiteres in die Luft steigen. Etwa in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen oder über Gefängnissen und Naturschutzgebieten dürfen sie nicht oder nur mit einer Bewilligung der zuständigen Stelle fliegen.

Aufschluss über Verbote und Flug-Einschränkungen gibt die auf der Webseite des Bazl aufgeschaltete Drohnenkarte. Sie wird nun nach und nach mit kantonalen Gebietseinschränkungen und Verboten ergänzt. Die Pilotinnen und Piloten müssen die Karte vor jedem Flug konsultieren.

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