Tatbeitrag des Vaters in Menschenhändlerfall bleibt unklar

Nach der Befragung des 75-jährigen Vaters im Prozess um ausgebeutete Putzkräfte, bleibt dessen Tatbeteiligung unklar. Der Mann machte zum Teil widersprüchliche Aussagen oder gab an, sich nicht mehr zu erinnern.

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Nach der Befragung des 75-jährigen Vaters im Prozess um ausgebeutete Putzkräfte, bleibt dessen Tatbeteiligung unklar. (Symbolbild) - keystone

Viele Vorwürfe stritt der Mann zunächst ab. So beispielsweise ein Telefongespräch, in dem er mit vulgären Ausdrücken über Putzkräfte gelästert haben soll, mit denen er nicht zufrieden war. Erst als ihn das Gericht darauf aufmerksam machte, dass das Telefonat im Rahmen einer Überwachung aufgezeichnet worden war, lenkte er ein und zuckte mit den Schultern. Im Ärger sage man halt vielleicht solche Dinge, sagte er.

Die Vorfälle seien mehr als sechs Jahre her, betonte der Mitsiebziger sinngemäss vor Gericht. Er könne sich deshalb nicht daran erinnern, wen er angerufen, mit dem Auto transportiert oder finanziell unterstützt habe.

Gemäss Anklage soll der Mann zusammen mit seiner Frau und einer Tochter Frauen als Putzkräfte ausgebeutet haben. Die Taten hätten demnach zwischen 2014 und 2020 in Gstaad stattgefunden und Frauen aus Serbien betroffen. Die Befragung der Tochter steht noch aus. Die Mutter muss aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen.

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