Eine mögliche Ungleichberechtigung für Geimpfte und Ungeimpfte birgt laut Task Force diverse Risiken. Unter gewissen Bedingungen wäre sie jedoch möglich.
Coronavirus
Martin Ackermann ist Chef der Taskforce des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Covid-Task-Force des Bundes sieht ein Impfzertifikat als riskant an.
  • Eine Ungleichberechtigung könnte die sozialen Spannungen verschärfen.
  • Unter gewissen Bedingungen wäre ein Zertifikat jedoch sinnvoll.
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Impfkampagnen gegen Covid-19 werfen aus Sicht der Task Force des Bundes verschiedene Frage auf. Etwa, ob Einschränkungen wie das Tragen von Masken für Geimpfte aufzuheben sind oder nicht. Eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften berge jedoch die Gefahr der Stigmatisierung und der ungerechtfertigten Diskriminierung.

Jede Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften setze voraus, dass die Virusübertragung durch die Impfung reduziert werde. So schrieb die wissenschaftliche Task Force am Freitag in einer Stellungnahme. Ob dies der Fall ist, sei zurzeit noch offen.

Rechtfertigung laut Task Force möglich

Eine andere Frage ist, ob für bestimmte Tätigkeiten wie etwa die Einreise in andere Länder ein Impfzertifikat erforderlich sein solle.

Impfung
Die Booster-Impfung gegen das Coronavirus schütz gemäss Studie zu 99 Prozent vor einem tödlichen Verlauf. - Keystone

Sollte sich zeigen, dass die Impfung die Übertragung wesentlich einschränke, liesse sich die Ungleichbehandlung aus Sicht der Task Force rechtfertigen. Es wäre dann nicht mehr legitim, Beschränkungen auch für Geimpfte aufrechtzuerhalten. Dies würde eine Wiederaufnahme der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten ermöglichen.

Risikopatienten könnten besser geschützt werden

Eine differenzierte Behandlung könnte dazu beitragen, gefährdete Personen im Gesundheitswesen, in Alters- und Pflegeheimen sowie Schulen zu schützen. Zudem könnte die Impfakzeptanz gefördert und die Zahl der eingeschleppten Infektionen reduziert werden.

Corona Schweiz
Ein Risikopatient wird im Kanton Freiburg gegen das Coronavirus geimpft. - Keystone

Eine Ungleichbehandlung berge jedoch nicht nur die Gefahr der ungerechtfertigten Diskriminierung. Sie könnte soziale Spannungen verschärfen und die Überprüfung der Einhaltung von Pandemie-Massnahmen erschweren, schreibt die Task Force.

Ungleichberechtigung nur unter mehreren Bedingungen

Zur Rechtfertigung einer differenzierten Regelung müsse eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört etwa der Nachweis, dass Impfstoffe die Virus-Übertragung reduzieren. Zugleich müsste der gleichberechtigte Zugang zur Impfung und zu deren Zertifizierung für alle gewährleistet sein.

Supermarkt
Während des Lockdowns durften nur Supermärkte offen bleiben. - Keystone

Zudem müssten der Respekt der Grundrechte sowie der Zugang zu lebenswichtigen Gütern auch für Nicht-Geimpfte garantiert sein. Ebenso die Möglichkeit, ein gutes Leben zu führen. Nicht-Geimpfte von einer Tätigkeit auszuschliessen lasse sich nur rechtfertigen, wenn keine anderen, weniger restriktiven Massnahmen zur Risikominderung zur Verfügung stünden.

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