Swissmedic wegen vermeintlicher Impfschäden angezeigt
Das Wichtigste in Kürze
- Sechs Personen haben das Heilmittelinstitut Swissmedic angezeigt.
- Nach einer Corona-Impfung sind bei ihnen gesundheitliche Probleme aufgetreten.
- Swissmedic soll, so lautet der Vorwurf, Sorgfaltspflichten verletzt haben.
Die Gruppe «Corona-Anzeige» vermeldete bei einer Pressekonferenz am Montag, dass sechs Personen Anzeige gegen Swissmedic erstattet hätten. Sie tragen angeblich gesundheitliche Folgen von der Corona-Impfung davon.
Swissmedic soll Sorgfaltspflichten verletzt haben
Das Heilmittelinstitut soll die grundlegenden heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten schwer und dauerhaft verletzt haben, lautet der Vorwurf.
Die «irreführende Information der Bevölkerung durch Swissmedic bezüglich Nutzen und Risiken» wiege dabei «besonders schwer». Die 300-seitige Strafanzeige wurde bereits am 14. Juli durch den erklärten Impf- und Covid-Massnahmengegner Philipp Kruse eingereicht. Der Anwalt vertritt die sechs mutmasslich durch mRNA-Impfungen geschädigten Personen.
Beeinträchtigungen sehr weitreichend
Die Beeinträchtigungen reichen laut Klägern von Haarausfall, Entgleisung des Menstruationszyklus über Polyarthritis, Muskelschwäche und chronischer Erschöpfung bis hin zum Tod. Der Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus sei laut den Klägern gutachterlich erhärtet.
Eine der Klägerinnen ist Thi Mai-Trang. Sie sitzt heute im Rollstuhl und erzählt «SRF»: «Ich bin mich impfen gegangen und habe jetzt sehr schwere Konsequenzen zu tragen.»
«Ich war früher lebendig, konnte wandern, malen», so die 45-Jährige weiter. Jetzt könne sie nicht mehr richtig gehen und stehen, habe geschwollene Gelenke und Schmerzen am ganzen Körper. Die Sachbearbeiterin erhält seither Unterstützung durch die Spitex.
Mit der Anzeige wolle sie erreichen, dass Swissmedic die Verantwortung übernehme. Die Behörde habe Menschen wissentlich in diese Situation gebracht – auch, indem sie zu wenig informierte.
Sind Sie gegen das Coronavirus geimpft?
Swissmedic nimmt die Strafanzeige gegen Mitarbeitende zur Kenntnis, wie es in einer Stellungnahme heisst. Darin schreibt die Behörde: Für die Zulassungen der Covid-19-Impfstoffe «wurden die Gesuchsunterlagen nach allen Regeln und Standards der Wissenschaft geprüft. Genau gleich wie bei allen anderen Zulassungsgesuchen für neue aktive Substanzen».
«Bei der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses gab es keine ‹Abkürzungen». In Bezug auf die Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität wurden keinerlei Abstriche gemacht. Für Swissmedic als unabhängige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel hat der Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung oberste Priorität.»