Im Juli 2017 hatte ein 38-jähriger Mann in Ebikon LU auf eine Menschenmenge geschossen. Dem Angeklagten drohen nun sieben Jahre Gefängnis.
Kriminalgericht Luzern
Das Kriminalgericht in Luzern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2017 hat der angeklagte Mann einen 21-jährigen Kosovaren angeschossen.
  • Das Opfer und seine Freunde hielten sich in Ebikon LU auf dem Schulhausplatz auf.
  • Nun droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von sieben Jahren.
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Ein 38-jähriger Mann steht am Montagnachmittag in Luzern vor dem Kriminalgericht. Der Angeklagte hatte im Juli 2017 in Ebikon LU mit einem Schuss aus seinem Sturmgewehr einen 21-Jährigen verletzt. Ihm drohen sieben Jahre Gefängnis.

Der blutige Zwischenfall ereignete sich am späten Abend des 14. Juli 2017 auf einem Schulhausplatz in Ebikon, wo sich Jugendliche und junge Erwachsene aufgehalten hatten. Sie redeten miteinander, tranken und hörten Musik. Der Lärm störte den Angeklagten, der in der Nähe wohnte.

Angeklagter: «Werde mal schiessen»

Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte zu einem früheren Zeitpunkt seiner Freundin gesagt, dass er wegen wiederholter Nachtruhestörung «mal schiessen werde». An diesem Freitagabend tat dies der damals 34-jährige Schweizer tatsächlich. Nachdem er offenbar zwei Männer beobachtet hatte, die an die Turnhallenmauer gepinkelt hatten.

Mit seiner militärischen Ordonnanzwaffe, einem Sturmgewehr 90, zielte er von seinem Balkon aus auf die Menschenmenge. Dabei traf er einen 21-jährigen Kosovaren. Der am Oberkörper verletzte Mann musste ins Spital gebracht werden.

Nachdem er einen Schrei gehört hatte, schickte er seiner Freundin eine Whatsapp-Nachricht («ech ha scheisse baut»). Danach begab er sich mit einer Tasche Verbandsmaterial auf den Schulhausplatz. Er brachte den Verletzten in eine stabile Seitenlage und ging wieder. In der Zwischenzeit waren Sanitäter und Polizisten vor Ort, kurz darauf erfolgte die Festnahme.

Beschuldigter hatte Alkoholproblem

Zum Zeitpunkt der Schussabgabe hatte der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben vielleicht ein Alkoholproblem, wie es in der Anklageschrift heisst. Am Tatabend hatte er fünf Halbliter-Dosen Bier auf leeren Magen getrunken und CBD-Hanf geraucht. Nach der Festnahme zeigte er sich geständig.

Die Anklage lautet auf versuchte vorsätzliche Tötung sowie auf mehrfache Gefährdung des Lebens. Die Luzerner Staatsanwaltschaft betont, dass es sich beim Beschuldigten um einen «versierten und ausgebildeten Schützen» handelt. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

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