Streit um Kindergarten-Zuteilung in Gossau SG
Zwei Gossauer Familien wehrten sich erfolglos gegen die Kindergarten-Zuteilung. Ihre Fälle zeigen, wie strikt das System funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Gossauer Familien wehrten sich gegen die Kindergarten-Zuteilung – und scheiterten.
- Ihre Fälle zeigen die Grenzen des Elternwunsches.
In Gossau SG gibt es keine freie Wahl des Kindergartens. Die Schulleitung teilt die Kinder nach Wohnadresse, angestrebter Klassengrösse und weiteren Kriterien den verschiedenen Standorten zu, verteilt über die ganze Stadt. Für die meisten Familien verläuft das unspektakulär.
Für einige wenige wird die Zuteilung jedoch zum Streitfall, der bis vor die kantonale Rekursstelle gezogen werden kann. Zwei Familien aus Gossau, Rohner und Grangé, haben diesen Weg in den vergangenen Jahren durchlaufen und den Gossauer Nachrichten ihre Erfahrungen sowie die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Drei gefährliche Strassen
Familie Rohner wohnt in einem Quartier in der Nähe von gleich drei Kindergärten. Zugeteilt wurde ihr Sohn im Mai 2026 aber demjenigen an der Bischofszellerstrasse, obwohl die Familie bereits bei der Anmeldung ausdrücklich einen der beiden näheren Standorte gewünscht hatte.
In ihrem Rekurs vom 3. Juni 2026 begründet sie ihren Einwand vor allem mit der Sicherheit des Schulwegs.
Ihr Sohn müsste gleich drei stark befahrene Strassen überqueren, darunter die Gerenstrasse, die in ihrer Eingabe als eine der gefährlichsten Kreuzungen Gossaus beschrieben wird: ohne Lichtsignal, mit Autos, die mit hoher Geschwindigkeit ums Eck bogen und den Fussgängerstreifen missachteten.

Die Zuteilung würde für die Familie bedeuten, ihren Sohn zwei Jahre lang an jedem einzelnen Kindergartentag begleiten zu müssen, mit entsprechenden Folgen für Job und Betreuung der jüngeren Geschwister.
Als Alternative schlug die Familie vor, den Sohn stattdessen in einen der beiden näheren Kindergärten Büel oder Bedastrasse einzuteilen, wo der Weg zwar ebenfalls eine Hauptstrasse quere, danach aber weitgehend verkehrsfrei durch ein Quartier führe.
Die Schule Gossau lehnte den Rekurs am 10. Juni 2026 ab. In ihrer schriftlichen Begründung, unterzeichnet von Schulpräsident Stefan Rindlisbacher und dem Leiter Schulamt Fabian Hüni, hält sie fest, der Schulweg sei zumutbar: Die nötigen Sichtweiten an der fraglichen Kreuzung seien eingehalten, es gebe einen Fussgängerstreifen, an der Wilerstrasse zusätzlich eine Lichtsignalanlage und die Kindergartenkinder würden reflektierende Warnwesten tragen.
Zudem verfolgt die Schule laut eigenen Angaben das Ziel möglichst ausgeglichener Schülerzahlen über alle Gossauer Kindergärten hinweg sowie eine ausgewogene Durchmischung der Geschlechter.
Gleiches Muster über sechs Jahre
Bei Familie Grangé wiederholt sich eine ähnliche Geschichte gleich zweimal. Bereits 2020 wurde ihr zweitältester Sohn, entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Familie nach dem Kindergarten Haldenbüel, dem Standort an der Bischofszellerstrasse zugeteilt.
Im damaligen Rekurs schilderte die Mutter gesundheitliche Einschränkungen an Hüfte und Fuss, die ihr längere und steilere Wege erschwerten, gerade wenn sie gleichzeitig jüngere Geschwister mitnehmen musste.
Der Rekurs wurde abgelehnt, ein späterer Wechsel in einen näher gelegenen Kindergarten laut der Familie trotz mehrerer Gespräche nie ermöglicht. Sechs Jahre später, im Sommer 2026, wiederholte sich die Situation beim jüngsten Sohn der Familie.
Auch er wurde nicht einem der beiden nächstgelegenen Kindergärten Lindenberg oder Haldenbüel zugeteilt. Die Familie ersuchte die Schulleitung darum, ihn stattdessen einem näheren Standort zuzuteilen, damit er den Schulweg gemeinsam mit seinen Nachbarskindern zurücklegen könnte. Die Schule lehnte ab und verwies auf die geltende Verordnung.
In einer schriftlichen Antwort, die den Gossauer Nachrichten vorliegt, erklärte die zuständige Schulleiterin Daniela Zäch, im Kanton St. Gallen gebe es keine freie Schulwahl und keinen Anspruch auf den nächstgelegenen Kindergarten.
Der zugewiesene Schulweg von 650 Metern gelte für ein schulreifes Kind ohne Begleitung als zumutbar.
Was der Kanton dazu sagt
Auf Anfrage der Gossauer Nachrichten bestätigt das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen den rechtlichen Rahmen, auf den sich die Schule Gossau in beiden Fällen beruft.
Massgeblich seien Art. 26 des Volksschulgesetzes und Art. 1 der Verordnung über den Volksschulunterricht, wonach der Schulträger unter Berücksichtigung von Quartiergrenzen und Schulwegen ausgeglichene Klassen bildet.
Ein Anspruch auf Zuteilung ins nächstgelegene Schulhaus bestehe gemäss kantonaler Auskunft nicht, wohl aber ein verfassungsmässiger Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg. Entscheidend ist dabei, wie diese Zumutbarkeit beurteilt wird.
Der Kanton hält dazu fest, massgebend seien einzig objektivierte Kriterien wie Alter und Konstitution des Kindes, Länge, Höhenunterschied, Beschaffenheit und Witterung des Wegs sowie die daraus resultierende Gefährlichkeit. Wörtlich: «Ausser Acht zu bleiben hat, ob ein Weg subjektiv als lang, schlecht begehbar oder gefährlich empfunden wird.»
Das erklärt zumindest teilweise, weshalb die sehr konkret geschilderten Sicherheitsbedenken der Familie Rohner rechtlich nicht automatisch zum Erfolg führten, wenn die Schule die formalen Kriterien als erfüllt einstuft.
Zum Spannungsfeld zwischen dem Ziel durchmischter Klassen und dem Elternwunsch nach gemeinsamer Zuteilung von Nachbarskindern äussert sich der Kanton auf Nachfrage nicht weiter und verweist auf den kommunalen Ermessensspielraum.
So wird die Zuteilung organisiert
Wie dieser Spielraum in der Praxis genutzt wird, erklärt Schulpräsident Stefan Rindlisbacher im Gespräch. Rund 500 Zuteilungen nimmt die Schule Gossau pro Jahr vor, davon würden jeweils 10 bis 15 mit einem Rekurs angefochten, ein kleiner Teil also.
Gestützt werde davon aber nur ein bis zwei Rekurse pro Jahr und zwar in der Regel nur dann, wenn ein neuer, bisher nicht berücksichtigter Grund dazukomme, etwa eine Tagesmutter an einem anderen Wohnort.
Ein reiner Wunsch nach einem bestimmten Spielkameraden allein reiche dafür nicht aus. Beim eigentlichen Zuteilungsprozess gehe die Schule von Einzugsgebieten aus und versuche primär, Kinder aus demselben Quartier gemeinsam demselben Kindergarten zuzuteilen.

Erst wenn die Kinderzahl das nicht mehr zulasse, werde aufgeteilt, wobei man darauf achte, kein einzelnes Kind allein in einen anderen Kindergarten zu schicken, ausser es bleibe schlicht niemand mehr übrig, mit dem es gemeinsam gehen könnte.
«In den allermeisten Fällen passiert es automatisch, dass Kinder mit den Nachbarskindern zusammenkommen, die sie sich gewünscht hätten. Irgendwo muss aber eine Grenze gezogen werden, dann kann es sein, dass genau die besten Gspänli voneinander getrennt werden.
Deshalb haben Eltern manchmal das Gefühl, dass Nachbarskinder getrennt werden», sagt Rindlisbacher. Zur Sicherheit der Schulwege stellt er klar, dass nicht die Schule selbst, sondern die Gemeinde- und die Kantonspolizei in gegenseitiger Absprache über die Verkehrssicherheit der Wege entscheiden.
Die Schule richte sich nach deren Vorgaben und der gängigen Rechtsprechung. Je nach Alter würden zudem unterschiedliche Massstäbe gelten: Für jüngere Kinder im ersten Zyklus, also Kindergarten und die ersten Schuljahre, seien die Vorgaben strenger als für ältere Kinder, denen man einen längeren oder anspruchsvolleren Weg eher zutraue.
Rekurse, die bis an die kantonale Rekursstelle Volksschule St. Gallen-Rorschach weitergezogen worden seien, hätten dort laut Rindlisbacher noch nie zu einem anderen Ergebnis geführt als in Gossau selbst, was er als Bestätigung der eigenen Praxis wertet.
Trotz der klaren Verteidigung des Systems zeigt Rindlisbacher auch Verständnis für Familien wie Rohner und Grangé. «Grundsätzlich finde ich Rekurse etwas Gutes. Es ist eine Möglichkeit für die Eltern, sich für die Kinder einzusetzen und es ermöglicht der Schule zu reagieren, falls tatsächlich Gründe für eine Umteilung sprechen», sagt er.
Und weiter: «Die Rekurskommission ist sich bewusst, was es im Einzelfall bedeutet, wenn es zu einer Enttäuschung bei der Einteilung kommt. Aber wir müssen die Gesamtperspektive tragen und die ist, dass alle Kinder fair und gleich behandelt werden.»
Wenige Ausnahmen im System
Sowohl Familie Rohner als auch Familie Grangé betonen, dass sie die Verantwortung für den Schulweg letztlich selbst tragen, unabhängig davon, ob die Schule den Weg formal als zumutbar einstuft. Die Schule wiederum verweist auf die Zahlen:
Von rund 500 Zuteilungen pro Jahr werden 10 bis 15 mit einem Rekurs angefochten, gestützt werden davon im Schnitt nur 1 bis 2. Für die grosse Mehrheit der Familien funktioniert das System demnach ohne Konflikt, für eine kleine Zahl bleibt es ein Entscheid, mit dem sie nicht einverstanden sind.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Gossauer Nachrichten» erschienen.








