Strafverfahren gegen Ustermer Stadträtin eingestellt
Die Ustermer SP-Stadträtin Patricia Bernet hat sich nicht wegen Amtsgeheimnisverletzung strafbar gemacht. Zu diesem Schluss ist die Staatsanwaltschaft See/Oberland gekommen. Sie hat das Strafverfahren gegen die Schulvorsteherin eingestellt.

Im März 2018 hatte der Gesamtstadtrat die Schulvorsteherin angezeigt, weil diese vertrauliche Akten an den Bezirksrat weitergeleitet haben soll.
Bei diesen Dokumenten handelte es sich um ein externes Gutachten, das Kostenüberschreitungen bei der Primarschule beleuchtete und vom Stadtrat unter Verschluss gehalten wurde. Sie habe das Gutachten weitergegeben, um eine lückenlose Aufarbeitung der Probleme zu ermöglichen, begründete Bernet damals die Herausgabe.
Strafrechtliche Konsequenzen hat diese Akten-Herausgabe nun nicht, wie der Stadtrat am Freitag mitteilte. Der Bezirksrat beaufsichtige sowohl den Stadtrat als auch die Primarschulpflege, begründete die Staatsanwaltschaft ihren Einstellungsentscheid.
In dieser Funktion könne er die Mitglieder der ihm unterstellten Behörden vom Amtsgeheimnis befreien. Eine Amtsgeheimnisverletzung sei somit in diesem Verhältnis gar nicht möglich. Bernet habe sich somit nicht strafbar gemacht.
Der Stadtrat zeigte sich in der Mitteilung vom Freitag erleichtert darüber, dass das Verfahren eingestellt wurde. Er freue sich nun auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit.
Auf die Arbeit im Gremium hatte die Strafanzeige keine Auswirkungen. Bernet musste keine Dossiers abgeben. Auch sonst wurden keine Massnahmen eingeleitet. Die Anzeige kam für sie jedoch in einem ungünstigen Zeitpunkt - nur drei Wochen vor den Wahlen. Bernet schaffte jedoch ihre Wiederwahl.