Stipendien für Ältere findet in Nidwalden keine Mehrheit
Das Anspruchsalter für Stipendien wird im Kanton Nidwalden nicht erhöht. Der Landrat hat es am Mittwoch abgelehnt, auch jenen Ausbildungsunterstützung zuzusichern, die bei Studienbeginn schon 50-jährig sind.

Der Landrat segnete das Gesetz über die Ausbildungsbeiträge in der Schlussabstimmung grossmehrheitlich ab. Wer Anspruch hat auf einen Ausbildungszuschuss hat, wird neu nach dem in den anderen Kantonen verbreiteten Fehlbetragsdeckungssystem berechnet.
Auf die zweite Lesung hin hatte Thomas Wallimann (Grüne) den Antrag gestellt, das Alter für den Anspruch auf Stipendien von 40 auf 50 Jahre anzuheben. Er begründete, die veränderten Wirtschaftsbedingungen forderten, dass sich auch ältere Menschen in neuen Berufen und Arbeiten finden und bewähren müssten. Im Alter zwischen 40 und 50 ändere sich zudem oft die Familiensituation.
Unterstützung erhielt er von der CVP im Rat. Die Erhöhung des Anspruchsalters sei auch im Sinne einer Unterstützung für Familien zu sehen und daher sinnvoll. Die heutige Regelung sieht vor, dass in Ausnahmefällen auch ältere Gesuchssteller unterstützt werden können.
Darauf berief sich die FDP-Fraktion. Sie lehnte den Antrag ab und folgte dem Vorschlag der Regierung. Auch die SVP hatte kein Gehör für die Forderung. Sie argumentierte, eine Altersbeschränkung sei sowieso willkürlich, ob 40 oder 50 Jahre.
Wallimann hielt den Gegnern entgegen, ein Teil ihrer Wählerschaft sei von der Digitalisierung besonders betroffen und könnte von der Änderung künftig profitieren. Zudem würden die Betroffenen dank einer Ausbildung im späteren Leben mehr zur Volkswirtschaft beitragen. Sein Antrag wurde mit 31 zu 26 Stimmen abgelehnt.