Ständeratskommission will Gänsesägern zu Leibe rücken
Die Ständeratskommission will den Gänsesäger zur Förderung der Biodiversität abschiessen lassen.

Der fischfressende Gänsesäger soll künftig abgeschossen werden dürfen. Mit der Bestandesregulierung des Entenvogels will die zuständige Ständeratskommission gefährdete Fischarten retten und die Biodiversität in den Gewässern fördern.
Mit 10 zu 3 Stimmen hat die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) einer parlamentarischen Initiative von Fabio Regazzi (Mitte/TI) Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Darüber entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Nationalrats.
Die Initiative will den Schutzstatus des Gänsesägers senken: Der fischfressende Entenvogel soll eine geschützte Art bleiben, neu aber reguliert werden können. Heute ist eine Bestandesregulierung nur möglich, wenn grosse wirtschaftliche Schäden nachgewiesen werden.
Die Urek-S möchte nun den Gänsesäger aus Gründen des Fischartenschutzes gezielt regulieren. Fischfressende Vögel seien mitverantwortlich dafür, dass bereits gefährdete Fischbestände noch stärker unter Druck gerieten, hiess es in der Mitteilung.
Kommission prüft Regulierung des Gänsesägers
Beim Gänsesäger, dessen Altvögel sich ausschliesslich von Fischen ernähren, liegen laut dem Initianten zwar erst wenige Daten zu seinem Einfluss auf Fischbestände vor. Weil Fische zu den am stärksten bedrohten Tieren der Schweiz gehören, hält es die Kommission nach eigenen Angaben aber für angebracht, die Interventionsmöglichkeiten zu erweitern.
Gemäss von Regazzi zitierten Daten der Vogelwarte Sempach hat sich der Gänsesäger in den vergangenen zwanzig Jahren verbreitet. Im Gegensatz zum Kormoran, der bereits in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen wurde, seien für den Gänsesäger heute keinerlei Massnahmen vorgesehen.
Künftig sollen die Kantone die Möglichkeit haben, nach vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) regulierend einzugreifen, wie dies bereits bei anderen geschützten Tierarten der Fall ist.