Die Helsinki-Kommission zweifelte das Funktionieren der Schweizer Justiz an. Hintergrund war ein Urteil über die Erstattung von Geld an US-sanktionierte Russen.
Michael Lauber gianni infantino
Michael Lauber an einer Medienkonferenz im Frühling 2019. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ständeratskommission (APK-S) wies die Kritik der Helsinki-Kommission klar zurück.
  • Die Helsinki-Kommission zweifelte das Funktionieren der Schweizer Justiz an.
  • Die APK-S schrieb, die Schweiz dulde keine politische Einmischung in Justizverfahren.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) kritisiert die US-Helsinki-Kommission scharf. Deren Anschuldigungen seien «unbegründet». Weiterhin schreibt sie, dass die Schweiz ein funktionierender Rechtsstaat sei, in dem keine politische Einmischung in laufende Justizverfahren geduldet werde.

Mit der am Dienstag publizierten Mitteilung der Parlamentsdienste stärkt die APK-S dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Rücken.

Der Schweizer Botschafter in den USA, Jacques Pitteloud, hatte bereits vor knapp zwei Wochen bei zwei Abgeordneten der US-Helsinki-Kommission interveniert. Auch er wies die Anschuldigungen der Helsinki-Kommission entschieden zurück und verurteilte die Forderung nach Sanktionen gegen ehemalige Bundesangestellte.

Sanktionen gegen Ex-Bundesanwalt Lauber gefordert

Die Helsinki-Kommission kritisierte einerseits die schweizerische Sanktionspolitik wegen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Andererseits das hängige Strafverfahren im Zusammenhang mit Hermitage/Browder. Die Kommission beantragte bei der US-Regierung Sanktionen gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber sowie zwei weitere frühere Bundesangestellte.

Hintergrund ist der Fall Magnitski. Der russische Finanzfachmann und Anwalt Sergei Magnitski hatte einen Betrug russischer Steuerbeamter im Umfang von 230 Millionen US-Dollar aufgedeckt. In der Folge kam Magnitski in russische Haft, wo er starb. Ein Teil der Gelder landete auf Schweizer Bankkonten.

Finanzielle Erstattungen an US-sanktionierte Russen sind Auslöser

Die Schweizer Bundesanwaltschaft führte ein Verfahren, stellte dieses aber 2021 ein. Lauber und weitere Bundesangestellte sollen dafür gesorgt haben, dass die Gelder an russische von US-amerikanischen Sanktionen belegte Personen erstattet wurden. So lautet der Vorwurf der Helsinki-Kommission. Die Kommission sprach von Korruption und zog das Funktionieren der Schweizer Justiz in Zweifel.

Die APK-S hielt weiter fest, dass die Schweizer Beziehungen zu den US-Strafbehörden auf Vertrauen basierten. Auch stützten sie sich auf eine transparente Kommunikation und würden von amerikanischer Seite geschätzt.

Sie sei der Ansicht, dass die mediale Berichterstattung in der Schweiz der Helsinki-Kommission zu viel Bedeutung beimesse. Die Forderungen der Helsinki-Kommission spiegelten nicht die Positionen der US-Regierung wider, die in diesem Gremium aktuell gar nicht Einsitz nimmt.

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