Ständeratskommission lehnt Rahmengesetz für Gebärdensprachen ab

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Bern,

Die drei Gebärdensprachen sollen in der Schweiz rechtlich anerkannt werden – jedoch nicht mit einem eigenen Gesetz. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission.

Gebärdensprache
Die drei Gebärdensprachen sollen in der Schweiz rechtlich anerkannt werden – jedoch nicht mit einem eigenen Gesetz. - keystone

Anders als ihre Schwesterkommission des Nationalrats bevorzugt die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) den Weg des Bundesrats, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Demnach soll die Anerkennung der Gebärdensprachen in bestehenden Gesetzen Eingang finden, statt ein spezifisches Rahmengesetz zu schaffen.

Die Mehrheit ist gemäss Mitteilung der Auffassung, dass mit einem eigenen Gesetz vor allem die Differenz betont werde, was zu einer Stigmatisierung führen könnte. Die Minderheit hingegen möchte den Gebärdensprachen den gleichen Status verleihen wie den anderen Sprachen und die Förderung der sprachlichen und kulturellen Identität der Gemeinschaft der gehörlosen und hörbehinderten Menschen rechtlich verankern.

Der Entscheid fiel äusserst knapp – mit 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid von Präsident Matthias Michel (FDP/ZG). Damit geht die Initiative zurück an die Nationalratskommission.

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