Gegen den ehemaligen SVP-Nationalrat Christian Miesch soll bald ermittelt werden. Der Ständerat will seine parlamentarische Immunität aufheben.
Christian Miesch ist 2015 aus dem Nationalrat ausgeschieden.
Christian Miesch ist 2015 aus dem Nationalrat ausgeschieden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft soll gegen Christian Miesch ermitteln.
  • Das hat der Ständerat entschieden.
  • Der ehemalige SVP-Nationalrat war in die Kasachstan-Affäre verwickelt.

Die Kasachstan-Affäre könnte doch noch ein juristisches Nachspiel haben: Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität des ehemaligen Baselbieter SVP-Nationalrats Christian Miesch aufheben.

Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Mittwoch fiel der Entscheid mit 10 zu 1 Stimmen. Die Rechtskommission sah einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Mieschs Verhalten und seinem Amt, weshalb sie auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität eintrat. In einem zweiten Schritt beschloss sie, die Immunität aufzuheben.

Für die Rechtskommission wiegt das rechtsstaatliche Interesse an einer Strafverfolgung schwerer als die institutionellen Interessen des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist es ausserdem in Mieschs Interesse, sich und seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens zu verteidigen. Nur so könne abschliessend festgestellt werden, dass er sich keine strafbare Handlung zu Schulden habe kommen lassen.

Kommissionen nicht einig

Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte es im Juni abgelehnt, Mieschs parlamentarische Immunität aufzuheben. Sie begründete den Entscheid mit dem tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens. Das institutionelle Interesse des Parlaments überwiege das rechtsstaatliche Interesse an der Strafverfolgung, argumentierte sie auch. Stimmt die Immunitätskommission ein zweites Mal gegen die Aufhebung der Immunität, ist das Gesuch endgültig vom Tisch.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Es geht um passive Bestechung und Vorteilsannahme. Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht. Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet.

Meist hält der Schutz

Die Parlamentskommissionen entscheiden nur selten zu Ungunsten ihrer Ratskolleginnen und Ratskollegen. So blieb auch die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder im Zusammenhang mit der Kasachstan-Affäre vor Strafverfolgung geschützt.

Im Oktober 2016 wurde hingegen die Immunität des Schwyzer SVP-Nationalrats Pirmin Schwander aufgehoben. Er soll eine Mutter unterstützt haben, die ihr Kind vor der KESB versteckte. Auch in der Affäre Hildebrand kamen die zuständigen Parlamentskommissionen zum Schluss, dass Christoph Blocher nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt war.

Miesch sass bis 2015 im Nationalrat. Er wurde zweimal in die grosse Kammer gewählt, zunächst 1991 für die FDP, 2003 für die SVP. Zweimal wurde er nicht wiedergewählt. Nach einem Rücktritt rutschte er 2014 noch einmal nach, 2015 trat er aber nicht noch einmal zu den Wahlen an.

Darum mussten sich die Kommissionen auch erstmals mit der Frage befassen, ob die parlamentarische Immunität auch nach dem Ausscheiden aus dem Rat gilt. Beide haben dies bejaht.

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