Reist ein Flüchtling in seinen Heimat– oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können.
Ständerat
Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Flüchtlinge sollen ihren Status schneller verlieren, wenn sie in ihre Heimat zurückreisen.
  • Weiter sollen Straftaten geahndet und Staatenlosen Arbeit ermöglicht werden.
  • Die Vorlage kommt nun in den Nationalrat.

Der Ständerat hat sich am Montag für eine Umkehr der Beweislast ausgesprochen, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Künftig sollen nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass der Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat. Vielmehr soll der Flüchtling glaubhaft machen müssen, dass die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte.

Die kleine Kammer hiess eine solche Änderung des Ausländergesetzes mit 30 zu 2 Stimmen bei 11 Enthaltungen gut. Bei «wichtigen Gründen» kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Ausnahme bewilligen.

Auch nicht in die Nachbarstaaten

Die kleine Kammer will noch einen Schritt weitergehen als der Bundesrat: Nach ihrem Willen soll das SEM anerkannten Flüchtlingen verbieten können, in die Nachbarstaaten ihrer Heimatländer und in bestimmte Transitländer zu reisen. Diesen Entscheid fällte sie mit 29 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung. Heute ist anerkannten Flüchtlingen bloss die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat untersagt; ansonsten gilt für sie Reisefreiheit.

Familienbesuche unmöglich

Der Bundesrat hatte eine solche Verschärfung in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass sich solche Reiseverbote in der Praxis kaum durchsetzen liessen. Zudem würde ein solches Verbot den Besuch von nahen Familienangehörigen in die Nachbarstaaten verunmöglichen, die sich dort vorübergehend oder dauerhaft aufhielten. Darauf hatten in der Vernehmlassung Flüchtlingsorganisationen hingewiesen.

Arbeit für Staatenlose

Für Unmut sorgte bei einer Minderheit um Peter Föhn (SVP/SZ) auch der Vorschlag des Bundesrats, anerkannten Staatenlosen analog zu anerkannten Flüchtlingen künftig zu ermöglichen, erwerbstätig zu sein - auch solchen «mit einer rechtskräftigen Landesverweisung».

Sommaruga sowie eine Mehrheit von 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürworteten einen pragmatischen Ansatz. «Am Schluss können Sie nur noch entscheiden, ob Sie ihnen Sozialhilfe geben wollen oder Sie sie arbeiten lassen wollen.» Denn am Umstand, dass sie in der Schweiz seien, lasse sich nichts ändern.

Nun geht die Vorlage, die noch weitere Änderungen enthält, an den Nationalrat.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StänderatBundesratNationalrat