Stadtluzerner Mindestlohn soll ab 1. Januar 2026 gelten
Der Luzerner Stadtrat plant Kontrollen, um die Einhaltung des ab dem 1. Januar 2026 geltenden Mindestlohns zu überwachen.

Der Luzerner Stadtrat will mit jährlichen Kontrollen in Fokusbranchen die Einhaltung des Mindestlohns überprüfen. Dieser tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Die nun erlassene Verordnung dazu definiert zudem die Ausnahmen näher.
Die Fokusbranchen definiert eine Kommission Mindestlohn, welche die Stadt Luzern neu schaffen will, wie die Stadt in einer Mitteilung vom Dienstag schrieb. Darin sollen Arbeitnehmende und Arbeitgebende mit je zwei Personen sowie die Stadtverwaltung mit einer Person vertreten sein.
Die Kommission soll auch Hinweise zu möglichen Mindestlohnverstössen annehmen und diese bearbeiten. Die interne oder externe Stelle, welche die Kontrollen durchführt, sei noch vom Stadtrat zu bestimmen. Diese Stelle soll einen jährlichen Kontrollbericht verfassen.
Kosten für Kontrolle auf Unternehmen umlegbar
Die Stadt trägt die Kosten für die Kontrollen. Gemäss Verordnung dürfen diese 130'000 Franken im Jahr nicht übersteigen. Wie im Gesetz definiert, können die Kosten allerdings fehlbaren Arbeitgebenden übertragen werden.
Der Mindestlohn für Arbeitnehmende, die in der Stadt Luzern erwerbstätig sind, beträgt künftig 22 Franken. Die Höhe soll jährlich der Teuerung angepasst werden. Gemäss der Verordnung kündigt die Stadt Luzern den im Folgejahr gültigen Mindestlohn jeweils im Oktober an.
Ausnahmen vom Mindestlohn
Vom Mindestlohn ausgenommen sind Praktika mit Ausbildungscharakter, Ferienjobs von Minderjährigen, die Berufslehre, Au-Pairs mit befristeten Arbeitsverträgen von höchstens zwölf Monaten und Programme zur beruflichen Integration. Besonders die Praktika unterliegen genauen Bestimmungen, um als Ausnahmefall zu gelten.
Mit der Einführung des Mindestlohns setzt die Stadt Luzern eine Initiative der Juso vom Frühling 2023 um, die im Grossen Stadtrat im Mai 2024 mit einer Stimme Unterschied angenommen wurde. In der Folge scheiterte ein von bürgerlichen Parteien angekündigtes Referendum.
Mindestlohn-Initiativen in anderen Schweizer Städten
Auch in Zürich und Winterthur wurden Initiativen zur Einführung eines kommunalen Mindestlohns angenommen. Jedoch kippte das Verwaltungsgericht diese Beschlüsse, da sie gegen kantonales Recht verstossen würden. Beide Städte zogen die Verfahren ans Bundesgericht weiter, wo sie noch hängig sind.
In Bern und Biel wurden im vergangenen Jahr ebenfalls städtische Mindestlohn-Initiativen eingereicht. Die Abstimmungstermine stehen noch nicht fest.