Stadt Luzern legt Konzessionsvertrag für Energieunternehmen vor

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Die Stadt Luzern will mit dem Stromversorger CKW einen zeitgemässen Konzessionsvertrag abschliessen, dies nachdem dies 2014 gescheitert ist. Ziel ist es, die Konzessionsgebühren rechtskonform erheben zu können.

CKW
Die Stadt Luzern will mit dem Stromversorger CKW einen zeitgemässen Konzessionsvertrag abschliessen. - Keystone

In der Stadt Luzern gibt es zwei Stromversorger. Im alten Gebiet der Stadt ist die ewl Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) zuständig, auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Littau ist dies die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW).

Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht und Antrag der Stadtregierung an den Grossen Stadtrat hervorgeht, wird an dieser Aufteilung nichts geändert. Zwar hatte das Stadtparlament 2014 gefordert, dass die CKW das Verteilnetz in Littau der ewl abtritt. Dies sei aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, schreibt der Stadtrat, dies weil die Netze teilweise mit unterschiedlicher Spannung betrieben würden.

Eine andere Forderung des Stadtparlaments von 2014 will der Stadtrat aber erfüllen: dieses hatte verlangt, dass mit der CKW nicht mehr ein Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen wird, sondern nur noch mit kürzerer Dauer. Neu soll der Vertrag auf unbefristete Zeit gelten, er kann aber bei einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils aufs Ende eines Kalenderjahrs beendet werden.

Der Verband der Luzerner Gemeinden und die CKW haben einen neuen Konzessionsvertrag ausgearbeitet, nachdem der Bund 2007 die Aufgaben der Stromnetzbetreiber und der Energieversorger entkoppelt hatte. Dieser Vertrag kam in der Stadt Luzern und in einigen weiteren Gemeinden nicht gut an. Das Stadtparlament forderte 2014 Nachverhandlungen, die aber erfolglos blieben.

Zwischen der Stadt Luzern und der CKW gilt deswegen noch immer der alte Konzessionvertrag von 1993, obwohl dieser nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen entspricht. Der Stadtrat will die Grundzüge für die Konzessionserteilung und der Konzessionsgebühren im Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes regeln und mit der CKW einen ergänzenden Vertrag abschliessen.

Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der ewl von 2002 kann gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag in Kraft bleiben. Dieser Vertrag sei so ausgestaltet, dass die neuen Bestimmungen im Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes zur Anwendung kommen könnten, schreibt der Stadtrat

Die Gebühren, die die Stromversorger der Stadt für die Nutzung des öffentlichen Grundes zahlen müssen, sind für die Stadtkasse nicht unerheblich: Die CKW zahlte jährlich über 300'000 Franken, die ewl über 3,3 Millionen Franken.

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