Staatsverweigerer betreiben Angestellte von Betreibungsamt
Mitarbeitende von Appenzeller Betreibungsämtern werden immer wieder selbst betrieben. Dahinter stecken Staatsverweigerer.

Das Wichtigste in Kürze
- Staatsverweigerer halten die Mitarbeitenden von Betreibungsämtern auf Trab.
- Nicht nur im Berufsalltag sorgen sie für einen Mehraufwand, sondern auch im Privatleben.
- Denn die Mitarbeitenden der Ämter werden immer wieder von Staatsverweigerern betrieben.
Staatsverweigerer bereiten den Behörden seit der Corona-Pandemie zunehmend Probleme.
Sie sind der Meinung, der Kanton sei eine Firma, bezahlen weder Bussen noch Steuern. Ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Allein im Appenzellerland gibt es Dutzende Querulanten.
Sie verschleppen die Abläufe, setzen die Behörden unter Druck und ziehen ihre Klagen teils bis vor das Bundesgericht. Mit den Härtefällen müssen sich dann schlussendlich oft die Betreibungsämter beschäftigen.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es rund zehn renitente Staatsverweigerer, erklärt Johannes Wagner, Leiter des Innerrhoder Betreibungsamts, gegenüber dem «Tagblatt». Diese würden einen Personalaufwand von etwa zehn Stellenprozent verursachen.
Die Staatsverweigerer bescheren dem Amt allerdings nicht nur mehr Arbeit. Auch privat müssen sich die Mitarbeitenden des Betreibungsamts mit ihnen herumschlagen.
Denn sie werden regelmässig selbst von Staatsverweigerern betrieben. Teils geht es um Beträge in Milliardenhöhe.
Belästigung der Privatsphäre «stört am meisten»
Auch Wagner findet immer wieder Rechnungen in seinem Briefkasten. Von Staatsverweigerern, die Schadensersatz fordern wegen Schäden, die er ihnen angeblich zugefügt haben soll.
Im Beruf können sich Wagner und seine Mitarbeitenden gut mit solchen schwierigen Fällen umgehen. Aber: «Wenn die Privatsphäre plötzlich belästigt wird, stört uns das am meisten. Das muss nicht sein», hält der Leiter des Innerrhoder Betreibungsamts fest.
Auch Michael Bischof, Leiter des Betreibungsamts im Appenzeller Vorderland, berichtet davon, dass er und seine Mitarbeitenden betrieben werden.
«Alle 14 Tage flattert bei mir so ein Schreiben rein», so Bischof. Zuletzt erhielt er eine Schadensersatzforderung über eine Milliarde Franken – wegen angeblich verursachtem psychischem Stress. Darauf folgte eine Mahnung mit einer zusätzlichen Gebühr von 10'000 Franken.
«Sehr leicht», jemanden zu betreiben
Auf solche Forderungen gehen die Mitarbeitenden der Betreibungsämter Bischof zufolge kategorisch nicht ein. Einen Eintrag im Betreibungsregister können sie aber nicht verhindern. Obwohl es keinen Beweis für eine Schuld gibt.
Einträge ins Betreibungsregister können für die betreffenden Personen grosse Nachteile mit sich bringen: zum Beispiel bei Bewerbungen auf einen neuen Job, der Wohnungssuche oder Kreditvergaben.
Bischof zufolge ist es in der Schweiz «sehr leicht», jemanden einfach so zu betreiben. Man müsse lediglich Namen, Adresse und Höhe der Forderung angeben. Für die Schuld braucht es auch keine Beweise. Das nutzt die Staatsverweigerer-Szene aus.
Denn die Betriebenen müssen handeln, wenn sie den Zahlungsbefehl erhalten. Bestreiten sie die Forderung nicht innert zehn Tagen, wird diese nämlich anerkannt und rechtskräftig. Auch, wenn sie noch so absurd ist.