Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Amtsleiter einstellen

    Keystone-SDA
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    Chur,

    Wegen nicht erfüllter Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Graubünden das Amtsmissbrauchsverfahren gegen den Leiter des Migrationsamts eingestellt.

    Migrationsamt
    Die ehemalige Migrationsbeamten aus dem Baselbiet soll Ausländerinnen und Ausländer jahrelang mit frei erfundenen Sanktionen und Drohungen schikaniert haben (Symbolbild). - keystone

    Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat nach einer Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs gegen den Leiter des Bündner Amtes für Migration und Zivilrecht eine Einstellungsverfügung erlassen. Die ihm vorgeworfenen Straftaten seien nicht erfüllt, hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA.

    Die Einstellungsverfügung erliess die Staatsanwaltschaft Mitte Mai. Sie ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil der Beschwerdeführer dagegen Rekurs einlegte, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage schrieb und damit einen Radiobericht von Radiotelevisione Svizzera (RSI) bestätigte.

    Auslöser für das geführte Verfahren war eine Strafanzeige wegen einer nicht erteilten Aufenthaltsbewilligung. Wie das Bündner Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG), dem das Migrationsamt angehört, im vergangenen Dezember Keystone-SDA erklärte, ging es um eine einzelne Aufenthaltsbewilligung des Typs B. Das Amt forderte gemäss Gerichtsunterlagen finanzielle Garantien einer Drittperson für eine erwerbslose deutsche Frau, welche die Aufenthaltsbewilligung beantragt hatte.

    Streit um Garantieleistung

    Ein Mann wollte die Garantien für die Deutsche an sich unbefristet leisten, aber mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Das Migrationsamt forderte jedoch fixe Garantien bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Frau oder ihrer Ausreise aus der Schweiz. Dazu war der Mann nicht bereit. Das Amt verweigerte daraufhin die Bewilligung.

    Dagegen wehrte sich die Frau bis vor Bundesgericht und bekam recht. Das Bundesgericht wies das Migrationsamt gemäss Gerichtsurteil im vergangenen Mai an, ihr die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Die finanzielle Bürgschaft des Mannes sei trotz fehlender unlimitierter Garantie an sich nicht befristeter Natur und damit ausreichend, befand das Gericht sinngemäss.

    Parallel habe der Garant als Rechtsvertreter der Frau Strafanzeige gegen den Amtsleiter eingereicht, erklärte die Sprecherin des DJSG damals weiter. Dieser ist seit vergangenem Dezember krankgeschrieben, wie das DJSG am Dienstag weiter bestätigte. Derzeit gibt es eine Interims-Lösung.

    Ob nach Abschluss der Untersuchung weitere rechtliche Schritte gegen den Amtsleiter unternommen werden, sei unklar, so die Staatsanwaltschaft weiter. Ein entsprechender Entscheid des Bündner Obergerichts sei noch hängig.

    Kommentare

    User #5018 (nicht angemeldet)

    GR scheint - schon seit langer Zeit -anfällig für Amtsprobleme und Gemauschel.

    User #2845 (nicht angemeldet)

    Nächster notwendiger Schritt, Klage gegen die Staatsanwaltschaft

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