Die Zürcher Staatsanwaltschaft verfolgt einen Rassismus-Eklat beim diesjährigen Sechseläuten nicht weiter.
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Der Böögg am Sechseläuten in Zürich. - Nau/Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zürichs Elite trifft sich für gewöhnlich am Wochenende vor dem Sechseläuten.
  • Am «Ball beim Böögg» kam es dieses Jahr zu einem Blackfacing-Skandal.
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Vor dem diesjährigen Sechseläuten hatte ein rassistischer Sketch für Empörung gesorgt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat einen Sketch an einem Ball der Zünfter zwar als geschmacklos eingeschätzt, aber nicht als strafbar.

In einem Video war ein Mann mit schwarz gefärbtem Gesicht samt Kraushaarperücke, Bastrock und einem Knochen in der Hand zu sehen.

Dieser Sketch sei verunglückt und kaum mehr zeitgemäss. Das habe laut «Tages-Anzeiger» die Staatsanwaltschaft geschrieben.

Es sei aber nicht Sache der Strafjustiz, Verhaltensweisen moralisch zu bewerten. So stehe es in der Nichtanhandnahmeverfügung, welche die Zeitung eingesehen hatte.

Abschluss des Verfahrens

Über den Abschluss des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hatten die CH-Media-Zeitungen diese Woche zuerst berichtet. Dem «Tages-Anzeiger» war ein Video zugespielt worden, so kam der Fall im Frühling an die Öffentlichkeit.

Der Zunft-Ball ist eine private Veranstaltung, die nicht zum offiziellen Programm des Sechseläuten gehört.

Im Publikum sassen rund 140 Gäste, darunter viele Vertreter der Zürcher Wirtschaft. Der rassistische Sketch wurde mit Gelächter belohnt. Später habe sich die Gruppe nach dem Blackfacing-Sketch auch noch über Prostituierte und Homosexuelle lustig gemacht.

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