Staatsanwaltschaft beantragt bedingte Geldstrafen im Bondo-Prozess

Keystone-SDA
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Engadin,

Der zuständige Staatsanwalt hat im Bondo-Prozess für die fünf Angeklagten bedingte Geldstrafen beantragt. In seinen Ausführungen zeigte er auf, weshalb ein externes Gutachten in entscheidenden Fragen zu anderen Schlüssen kommt als die Angeklagten, die wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt sind.

Pontresina Gericht Rondo
Das Gerichtsgebäude Rondo, in dem die Gerichtsverhandlung zum Bergsturz in Bondo stattfindet, am Montag, 24. August 2026, in Pontresina. - keystone

Auf eine schärfere Strafforderung verzichtete der Staatsanwalt unter anderem, weil keiner der Angeklagten vorbestraft ist.

In seinen gut eine Stunde andauernden Ausführungen erklärte der Staatsanwalt, weshalb ein externer Gutachter anders als die Angeklagten klare Vorzeichen für einen bald bevorstehenden Bergsturz im August 2017, bei dem acht Menschen ums Leben kamen, ausmachte.

Eine entscheidende Frage sei dabei die Unterscheidung zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordostflanke des Piz Cengalo und jener der Nordwestflanke. Während die angeklagten Geologen und Vertreter des Kantons zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordwest- und der Nordostflanke unterschieden hätten, sieht ein externer Gutachter das anders.

So hätten Abbrüche bei der Nordwestflanke in den Tagen und Wochen vor dem grossen Bergsturz als Vorboten für ein Ereignis bei der Nordostflanke erkannt werden müssen. Die Angeklagten hätten es deshalb pflichtwidrig unterlassen, die in der Gefahrenzone befindlichen vorsorglich Wanderwege zu sperren. «Eine vorsorgliche Sperrung hätte die Todesfälle wahrscheinlich verhindert», erklärte der Staatsanwalt.

Die Aussage von FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, dass man Wanderwege nicht «aus heiterem Himmel» sperren könne, konterte der Staatsanwalt mit der Aussage, dass der Himmel eben nicht mehr so heiter gewesen sei und sich die Gefahrenlage in den Wochen vor dem Grossereignis verschärft habe. Denn auch bei der Nordostflanke hätten sich Abstürze im August 2017 deutlich gehäuft. Dies würden entsprechende Sturzprotokolle eines SAC-Hüttenwartes zeigen.

Er gab allerdings ebenfalls zu Protokoll, dass der Hüttenwart im August 2017 auch noch einmal speziell darauf hingewiesen worden sei, sämtliche Ereignisse zu protokollieren, sodass unklar sei, ob die Häufung der gemeldeten Ereignisse auch darauf zurückzuführen sei.

Der Staatsanwalt betonte auch, dass der aktuelle Prozess Signalwirkung für künftige Naturereignisse und den Umgang damit haben könne. Er hielt weiter fest, dass das externe Gutachten neben verschiedenen Fehlern auch aufzeige, dass die Angeklagten auch verschiedene Dinge richtig gemacht hätten.

Am Nachmittag und voraussichtlich auch noch am Dienstag werden die Anwälte der Angeklagten darlegen, wieso sie bezüglich der Gefahrenlage zu einem anderen Schluss als der externe Gutachter kommen.

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Kommentare

User #1604 (nicht angemeldet)

Problem ist die Verfassungsänderung 1998, wo man Amtmissbrauch so abschächte das es nur noch ein Zirkelschluss ist--- Eigentlich Gesetzlich verboten,aber die werden anführen das Demokratische Volkslegtimation. Auch wen dies nie so zur Abstimmung hätte kommen dürfen--- Einzigster Ausweg neue Initiative und Amtsmissbrauch Juristisch massiv verschärfen---

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