Schweiz entzieht IS-Anhänger die Staatsbürgerschaft

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Der Mann plante laut französischer Justiz Anschläge und verbüsst 15 Jahre Haft. Nun bestätigt das Bundesverwaltungsgericht den Entzug der Staatsbürgerschaft.

bund
bearbeitet Der Mann gab seine bosnische Staatsbürgerschaft erst nach der Verurteilung auf. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin kein Hindernis für den Entzug. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein IS-Anhänger verliert laut Bundesverwaltungsgericht den Schweizer Pass.
  • Er wurde in Frankreich wegen geplanter Anschläge zu 15 Jahren Haft verurteilt.
  • Das SEM entzog ihm 2021 wegen Terroraktivitäten die Staatsbürgerschaft.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft für einen IS-Anhänger bestätigt. Der Mann wurde in Frankreich wegen der Planung von Anschlägen zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Er stammt ursprünglich aus Bosnien-Herzegowina.

Der Mann wurde vor 36 Jahren in Bosnien-Herzegowina geboren und im Jahr 2000 in der Schweiz eingebürgert. Er lebte lange Zeit in Yverdon-les-Bains VD.

Im Jahr 2017 wurde er festgenommen und galt als eines der einflussreichsten Mitglieder einer Gruppe, die sich zum Islamischen Staat (IS) bekannte. Er leitete diese Gruppe von der Schweiz aus und kommunizierte mit sechs anderen Mitgliedern, die in Frankreich ansässig waren.

Dort verbreitete er dschihadistische Propaganda, sprach über Ausreisen nach Syrien, die er selbst mit Frau und Kindern plante, sowie über Anschlagsprojekte, wie die französische Justiz festhielt.

«Emir» der Gruppe

Über einen verschlüsselten Nachrichtendienst rekrutierte er Personen mit dem Ziel, Anschläge zu verüben. Er präsentierte sich als Organisator der Gruppe, der die Ziele und die Vorgehensweise bestimmte und anderen Mitgliedern ihre Rollen zuwies.

Zu den möglichen Zielen gehörten gewählte Politiker, Staatsanwälte, Nachtclubs und Homosexuelle. Es wurden Messer- und Sprengstoffanschläge in Betracht gezogen und sogar das Entgleisen von Zügen, wie aus dem französischen Gerichtsurteil hervorgeht.

Im Januar 2021 wurde der Mann vom Schwurgericht in Paris verurteilt, weil er unter Berufung auf den Islamischen Staat Anschläge auf französischem Boden, insbesondere in Nizza, geplant hatte. Er verbüsst derzeit eine 15-jährige Freiheitsstrafe.

Soll Schweizer Doppelbürgern bei schweren terroristischen Straftaten die Staatsbürgerschaft entzogen werden können?

Mit Verfügung vom Mai 2021 entzog ihm das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Schweizer Staatsbürgerschaft aufgrund der schweren Verbrechen, die er im Rahmen terroristischer Aktivitäten begangen hatte. Er habe den Interessen der Schweiz geschadet und deren Ansehen beeinträchtigt.

Das Schweizer Recht sieht vor, dass das SEM mit Zustimmung der Behörden des Heimatkantons jeder Person die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen kann, deren Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Schweiz schwerwiegend beeinträchtigt.

Der Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft setzt ein sehr schwerwiegendes Verhalten voraus und wird nur als letztes Mittel angewendet. Als Beispiel dafür nannte der Bundesrat in seiner Botschaft zum Bürgerrechtsgesetz das Verüben eines Terroranschlags.

Nur bei Doppelbürgern möglich

Grundsätzlich kann die Schweizer Staatsbürgerschaft nur einer Person entzogen werden, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Im Jahr 2022 hatte der Mann, der bis dahin schweizerisch-bosnischer Doppelbürger war, jedoch auf die bosnische Staatsbürgerschaft verzichtet.

Das SEM betonte, dass er die Schritte zum Verzicht auf seine Staatsbürgerschaft erst nach seiner Verurteilung unternommen habe. Das SEM schloss daraus, dass er so vorgegangen sei, um das Entzugsverfahren der Schweiz zu vereiteln.

Die St. Galler Richter bestätigen die Sichtweise des SEM und wiesen die Argumente des Beschwerdeführers zurück.

«Aus eigenem Antrieb» staatenlos

Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass der Verurteilte zum Zeitpunkt der Verfügung des SEM im Jahr 2021 noch im Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft gewesen sei. Er habe erst 2022 auf die bosnische Staatsbürgerschaft verzichtet.

Das Gericht prüfte auch die Frage, ob ein Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft den Verurteilten nach seinem Verzicht auf die bosnische Staatsangehörigkeit zu einem Staatenlosen machen würde.

Dazu schreibt es, dass unabhängig davon, ob der Betreffende staatenlos sei, dieser das Verfahren zum Verzicht auf seine bosnische Staatsbürgerschaft selbst eingeleitet habe.

Er habe also aus eigenem Antrieb eine Situation verursacht, in der er sich gegebenenfalls ohne Staatsbürgerschaft wiederfinden würde. Zusammenfassend entspreche die Situation nicht dem schweizerischen Verständnis von «Staatenlosigkeit» und sei kein Hindernis für den Entzug der Staatsbürgerschaft.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil F-4395/2021 vom 12.8.2026)

Kommentare

User #4633 (nicht angemeldet)

Gerade mal einer Person…. Weltmeisterliche Leistung!

User #5725 (nicht angemeldet)

In Schwurbikon bei Staatsverweigerern sogenannten Skeptikern könnte man auch noch einiges entziehen.

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