Die Konferenz der Staatsanwälte hat Zweifel an der Datenqualität bei den Ausschaffungen rechtskräftig verurteilten Personen. Der gesamte Prozess wird überprüft.
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Die Gesetzgebung habe sich nicht in die Umsetzung der Härtefallklausel einzumischen, findet Markus Schefer. - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Konferenz der Staatsanwälte zweifelt die Datenqualität bei Ausschaffungen an.
  • Der gesamte Prozess müsse überprüft werden.
  • Oft würden Strafbefehle erfasst, wobei ein Landesverweis nicht zur Diskussion stehe.

Die Konferenz der Staatsanwälte hat Zweifel an der Datenqualität bei den Ausschaffungen rechtskräftig verurteilten Personen ohne Schweizer Pass. Der gesamte Prozess müsse überprüft werden, sagte Beat Oppliger, Präsident der Staatsanwälte-Konferenz.

Weniger ausgestellte Strafbefehle als erfasst

Im Kanton Zürich stellten die Staatsanwälte erhebliche Diskrepanzen zwischen den Kantonszahlen und jenen des Bundesamtes für Statistik (BFS) fest. Dies sagte Oppliger in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen (Donnerstagausgabe).

Die Gesamtsumme der ausgestellten Strafbefehle im Kanton Zürich sei um den Faktor 2,5 tiefer, als in den BFS-Statistiken ausgewiesen. Offenbar seien Strafbefehle erfasst worden, bei denen ein Landesverweis gar nicht zur Diskussion stehe. Der Grund dafür: es handelt sich nicht um Fälle der obligatorischen Landesverweisung.

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Beat Oppliger zweifelt die Datenqualität bei der Ausschaffungsquote an. - Keystone

Stellung nahm Oppliger auch zur Frage, ob die Härtefallklausel ganz gestrichen werden sollte. Es gebe Einzelfälle, bei denn die Klausel Sinn mache. Gerichte und Staatsanwälte hätten stets die Verhältnismässigkeit und die Folgen einer Strafe im Auge zu behalten. Eine Abschaffung der Klausel halte er für problematisch.

Kein vorschnelles Anwenden der Härtefallklausel

«Ausgehend von der tiefen Ausschaffungsquote von 58 Prozent müssen wir jetzt über die Bücher», sagte Oppliger. Er habe Verständnis für die kritischen Reaktionen aufgrund der veröffentlichten Statistiken. Gleichzeitig lägen der Konferenz aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die kantonalen Staatsanwälte die Härtefallklausel vorschnell anwendeten.

Die tiefe Ausschaffungsquote ist namentlich der SVP ein Dorn im Auge. Die Partei verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden. So sieht es auch die vom Volk angenommene SVP-Ausschaffungsinitiative vor. Die SVP greift ferner die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten.

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