Staatlicher Kirchensteuern Einzug kommt in Basel an die Urne
Ob der Kanton Basel-Stadt künftig Steuern für öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen veranlagen und beziehen kann, entscheiden die Stimmberechtigten.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Basler Stimmvolk wird über die Kirchensteuern abstimmen.
- Es geht konkret um den staatlichen Einzug der Gelder.
Am Freitag wurden rund 2700 Referendumsunterschriften eingereicht.
Der Grosse Rat hatte im November eine entsprechende Änderung des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Das Referendum dagegen ergriffen die Freidenkenden Nordwestschweiz sowie die Humanistischen Atheisten. Gemäss Mitteilung beteiligten sich zudem die Piratenpartei sowie die Juso an der Unterschriftensammlung.
Mit der Gesetzesänderung werde die Weltanschauung jedes Einwohners für den Staat einsehbar, hiess es weiter. Diese widerspreche der Neutralität des Staates. Zudem treibe der Kanton auch nicht Mitgliederbeiträge für Sportclubs, Gesangsvereine oder Fasnachtscliquen ein.
Die Kirchen hatten um das Inkasso durch den Kanton ersucht, weil die von beiden genutzte bisherige Softwarelösung komplett erneuert werden muss. Weil Basel-Stadt einer der wenigen Kantone ist, der die Kirchensteuern nicht zusammen mit den ordentlichen Steuern erhebt, müsste bei der Software eine Individuallösung gefunden werden. Dies wäre gemäss Kirchen mit erheblichen Kosten verbunden.
Die Gesetzesänderung war auch im Grossen Rat nicht unbestritten: Die vorberatenden Wirtschafts- und Abgabenkommission hatte sie noch abgelehnt. Das Ratsplenum kam dann indes zu einem anderen Entscheid. Konkret geht es um die Römisch-Katholische, Evangelisch-Reformierte und Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde. Der Aufwand des Kantons für die Kirchen soll abgegolten werden.