St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft zwei Tierquäler
Trotz einer hochansteckenden Krankheit hat ein Tierhalter aus Ebnat-Kappel seine Kaninchen nicht zum Tierarzt gebracht. In der Stadt St. Gallen wiederum stiessen Kontrolleure auf einen stark abgemagerten Hahn. Die Staatsanwaltschaft erliess gegen beide Tierhalter Strafbefehle wegen Tierquälerei.

Von 15 Kaninchen litten mehrere unter einer hochansteckenden Krankheit, als Mitarbeitende des St. Galler Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) im Dezember 2025 eine Kaninchenhaltung in Ebnat-Kappel kontrollierten. Die Tiere waren geplagt von einem Ohrräudebefall: Eine durch Ohrmilben verursachte Parasitenerkrankung, die zu starkem Juckreiz, Krusten im Ohr, Kopfschütteln und Schmerzen führt, heisst es in einem rechtskräftigen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft.
Gegen den Tierhalter wurde deshalb ein Strafbefehl wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei erlassen. Die Kaninchen waren nicht nur krank, sondern hatten auch zu lange Krallen. Trotz ihrer Krankheit brachte der Mann sie nicht zu einem Arzt oder einer Ärztin, was er «unverzüglich» hätte tun müssen. Er habe «zumindest in Kauf» genommen, dass die Kaninchen unter «ungerechtfertigten Schmerzen» litten, so die Staatsanwaltschaft.
Die Kontrolleure des AVSV bemängelten ausserdem zu kleine und zu niedrige Boxen für die Kaninchen. Einige waren derart stark mit Kot verschmutzt, dass die eigentlich 60 und 55 Zentimeter hohen Boxen nur noch eine Höhe von 40 Zentimetern aufwiesen. Die Gehege müssten gemäss der Staatsanwaltschaft mindestens 60 Zentimeter hoch sein.
Die Liste der Verfehlungen geht weiter: In sämtlichen Boxen habe es weder Wasser, Futter, Objekte zum dran Nagen, Einstreu noch Rückzugsmöglichkeiten gegeben. Auch die Luftqualität in den Ställen wurde bemängelt. Zur mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei kommt deshalb die mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes hinzu.
Das AVSV beliess es nicht bei einer Kontrolle, sondern kehrte im Februar 2026 nach Ebnat-Kappel zurück. Wesentlich gebessert hatte sich die Situation gemäss den Schilderungen der Staatsanwaltschaft nicht. Offensichtlich hatte der Tierhalter auch in der Zwischenzeit keinen Tierarzt aufgesucht. Die Kaninchen litten weiterhin unter einem Ohrräudebefall und ihre Krallen waren immer noch zu lang. Ebenfalls weiterhin bemängelt wurden fehlende Nagemöglichkeiten sowie Sauberkeit und Hygiene.
Die Kontrolleure des AVSV brachten die 15 Kaninchen in ein Tierheim, wo sie von einem Tierarzt versorgt wurden. Bei vier Tieren sei der Ohrmilbenbefall mässig, bei elf massiv gewesen. «Ein Kaninchen zeigte bereits eine Kopfschiefhaltung», heisst es im Strafbefehl.
Für die mehrfache vorsätzliche Tierquälerei sprach die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 130 Franken aus. Es gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zur bedingten Geldstrafe kommt eine Busse von 300 Franken hinzu.
Für die mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes ist eine Busse von 600 Franken fällig. Zusammen mit Gebühren hat der Tierhalter 1350 Franken zu bezahlen.
Auf Zustände, die einen Strafbefehl nach sich zogen, stiessen Mitarbeitende des AVSV auch bei einer Kontrolle eines Hofes am Rande der Stadt St. Gallen im Februar. Der Landwirt hielt ein wenige Monate altes Kalb alleine. «Kälber im Alter von zwei Wochen bis vier Monaten müssen in Gruppen gehalten werden, sofern mehr als ein Kalb auf dem Betrieb vorhanden ist», heisst es im Strafbefehl.
Ein Rind zeigte zudem übermässigen Bewegungsdrang. Als die Kontrolleure dem Tier Auslauf gewährten, rannte es weg und durchbrach einen Zaun. «Das Zurückbringen des Rindes gestaltete sich in der Folge schwierig.» Die Schlussfolgerung: Das Tier hatte über längere Zeit hinweg keinen Auslauf.
Auch die Inspektion der Hühner- und Wachtelhaltung brachte Defizite hervor. Ein Hahn war stark abgemagert und hatte am Schwanzansatz eine offene, blutige sowie eitrige Wunde. Der Landwirt hätte das Tier gemäss der Staatsanwaltschaft separieren und dann zum Arzt bringen oder fachgerecht töten müssen.
Einer der Hühnerställe sei «massiv überbelegt» gewesen, heisst es im Strafbefehl weiter. Die Tränken reichten lediglich für 249 Hühner, im Stall befanden sich allerdings deren 360. Auch installierte der Landwirt zu wenige Fütterungseinrichtungen und die Sitzstangen reichten nur für zirka 230 Hühner aus.
Die Kontrolleure stellten im Stall einen beissenden Ammoniakgeruch fest. «Die Luftqualität war somit ungenügend.»
Die Boxen, in denen der Landwirt mehrere Wachteln hielt, waren zu niedrig. Den Tieren hätten weder Nester noch ein Staubbad zur Verfügung gestanden. «Zudem fehlten in der unteren Etage Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere», steht im rechtskräftigen Strafbefehl.
Für den abgemagerten und verletzten Hahn sprach die Staatsanwaltschaft den Landwirt wegen eventualvorsätzlicher Tierquälerei für schuldig. Die Geldstrafe veranschlagte sie auf 30 Tagessätze à je 30 Franken, wiederum mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Die restlichen festgestellten Mängel bewertete die Staatsanwaltschaft als mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes. Die Busse beläuft sich auf 800 Franken. Zusammen mit weiteren Gebühren bezahlt der Landwirt 1125 Franken.






