St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft Zugpassagier wegen Rassismus

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat gegen einen 47-jährigen Mann einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von rund 2500 Franken erlassen. Er beleidigte eine Zugbegleiterin und verstiess dabei gegen die Rassismus-Strafnorm.

Ein Zugpassagier beleidigte im Schnellzug von Chur nach Zürich eine Zugbegleiterin rassistisch. (Archivbild)
Ein Zugpassagier beleidigte im Schnellzug von Chur nach Zürich eine Zugbegleiterin rassistisch. (Archivbild) - KEYSTONE/ARNO BALZARINI

«Scheiss Tamil» und «Scheiss Sri Lanki», sagte der Mann während einer Billettkontrolle im Zug von Chur nach Zürich auf der Höhe des Walensees. Dies geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervor. «Geh doch zurück in dein Land.»

Der Mann, der gemäss Strafbefehl in der Türkei geboren wurde, verletzte mit seinen Äusserungen die Zugbegleiterin in ihrer Menschenwürde, hält die Staatsanwaltschaft fest.

Er muss eine Geldstrafe von 34 Tagessätzen zu je 70 Franken bezahlen. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen. Insgesamt beläuft sich der Betrag auf 3040 Franken.

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Kommentare

User #3516 (nicht angemeldet)

Ein echter Witz, aber die Abstimmer wollen ja den Maulkorb.

User #1552 (nicht angemeldet)

Jemanden entführen gab nur bedingte Geldstrafen. Da stimmt etwas nicht mehr in der Justiz.

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