St. Galler Puff-Chef wollte Polizisten mit Gratis-Sex bestechen
Ein Puff-Besitzer aus St. Gallen wurde von der Polizei betrunken am Steuer erwischt. Sein dreister Bestechungsversuch ging jedoch in die Hose.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bordellbesitzer aus St. Gallen wurde von der Polizei betrunken am Steuer erwischt.
- Er wollte die Beamten daraufhin mit kostenlosem Sex bestechen.
Ein Bordellbesitzer aus St. Gallen wurde nach einer Trunkenheitsfahrt im September 2023 von der Polizei angehalten. Der Mann versuchte daraufhin, die Beamten mit einem Angebot für kostenlosen Sex in seinem Etablissement zu bestechen.

Der Vorfall ereignete sich während einer Routinekontrolle durch die St. Galler Polizei. Der stark alkoholisierte Fahrer stellte sich als Inhaber eines Erotikbetriebs vor und machte den Beamten prompt ein unmoralisches Angebot: Er bot ihnen freien Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten aus seinem Etablissement an, wenn sie ihn gehen lassen würden.
Nach Bestechungsversuch: Die Staatsanwaltschaft schreitet ein
Nicht nur wegen seiner Trunkenheitsfahrt wurde der Mann verurteilt – auch sein Bestechungsversuch brachte ihm Ärger ein. Laut dem «St. Galler Tagblatt» wollte er sich auf diese Weise aus der misslichen Lage befreien.
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss erhielt er eine bedingte Geldstrafe. Ebenso wurde ihm eine Busse von 4200 Franken auferlegt, neben der er noch seinen Führerschein abgeben musste.

Aber das war noch nicht alles: Ein zweiter Strafbefehl wurde gegen den Bordellbesitzer erlassen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen warf ihm vor, «wissentlich und willentlich versucht zu haben, zwei Mitarbeiter der Stadtpolizei mit Geld und einem Angebot von unentgeltlichem Geschlechtsverkehr mit Frauen in dem von ihm geführten Etablissement in St. Gallen zu bestechen».
Wegen dieses Vorwurfs der aktiven Bestechung schweizerischer Amtsträger muss der Mann nun noch tiefer in die Tasche greifen: Zusätzlich wurde er zu einer weiteren bedingten Geldstrafe verurteilt. Er muss eine Busse von 1680 Franken sowie Verfahrenskosten von 450 Franken zahlen.