St. Galler Kantonsrat schafft schwarze Liste ab

Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2015 werden im Kanton St.
Gallen Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht zahlten und deswegen betrieben wurden, auf einer Liste registriert und erhalten nur in Notfällen medizinische Behandlungen.
2018 kam es es deswegen zu einem viel beachteten Urteil des St. Galler Versicherungsgerichts: Ein Krankenversicherer hatte sich geweigert, die Kosten für eine Geburt im St. Galler Kantonsspital zu übernehmen, weil die Mutter auf der schwarzen Liste aufgeführt war.
In seinem Urteil hielt das Versicherungsgericht fest, dass eine zu enge Auslegung des Notfallbegriffs die Gewährleistung einer umfassenden medizinischen Grundversorgung für alle aushöhle. Der Versicherer musste die Kosten übernehmen. Seither folgten im St. Galler Kantonsrat diverse Vorstösse, die eine Abschaffung der Liste verlangten. Sie blieben alle ohne Wirkung.
Hinter der Motion, über die in der Februarsession diskutiert wurde, standen Mitglieder aller fünf Fraktionen. Die schwarze Liste habe die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen können, hiess es in der Begründung. Vor allem sei nicht nachgewiesen worden, «dass sich dank dieser Liste die Zahlungsmoral von zahlungsfähigen, aber zahlungsunwilligen Versicherten verbessert hätte».
Der Mehrheit des Kantonsrats überwies die Motion mit 66 gegen 29 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Damit wird die schwarze Liste im Kanton St. Gallen abgeschafft.
Aktuell gibt es noch weitere sechs Kantone, die eine schwarze Liste führen: Aargau, Luzern, Schaffhausen, Tessin, Thurgau und Zug.