St. Galler Arzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Ein Arzt muss sich am Mittwoch vor dem Kreisgericht St. Gallen wegen fahrlässiger Tötung und Unterlassung der Nothilfe verantworten

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Arzt muss wegen fahrlässiger Tötung und Unterlassung von Nothilfe vor Gericht.
- Er soll im Sommer 2015 den Tod seiner Sexpartnerin verursacht haben.
Ein Arzt muss sich am Mittwoch vor dem Kreisgericht St. Gallen wegen fahrlässiger Tötung und Unterlassung der Nothilfe verantworten. Der 55-jährige Schweizer soll im Sommer 2015 den Tod seiner Sexpartnerin verursacht haben.
Der Beschuldigte und die Frau lernten sich bei der Arbeit kennen. Im Frühjahr 2015 gingen sie eine Beziehung ein, die laut Anklage vorwiegend sexueller Natur war.
Im August verabredeten die beiden ein Treffen am Wohnort des Arztes. Am frühen Abend traf die Frau dort ein. Sieben Stunden später alarmierte der Beschuldigte die Polizei. Er habe Besuch, nun sei die Frau verstorben, sagte der Mann am Telefon.
Dazwischen soll es während mehrerer Stunden zu intensiven Sexspielen gekommen sein, wobei der Beschuldigte die Frau hart angefasst habe, was bei ihr deutliche Spuren an Armen, Beinen und am Oberkörper hinterliess.
Die untergewichtige Frau soll wegen einer Sauerstoffunterversorgung, begünstigt durch die hohen Temperaturen und die fehlende Flüssigkeitsaufnahme, gestorben sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten fahrlässige Tötung vor, weil der Tod eine direkte Folge der harten sexuellen Praktiken gewesen sei. Als Arzt hätte er sich der Risiken bewusst sein müssen. Er habe es auch unterlassen, einen medizinischen Notruf abzusetzen und lebensrettende Massnahmen zu ergreifen.