St. Gallen richtet Förderung der darstellenden Künste neu aus

Mit einer neuen Ausschreibung will der Kanton St. Gallen professionelle Strukturen und stabile Rahmenbedingungen im Bereich der darstellenden Künste schaffen. Er reagiert damit auf die Ergebnisse einer externen Analyse.

Der Kanton will seine Förderpraxis im Bereich der darstellenden Künste erneuern. Im Bild das St. Galler Regierungsgebäude.
Der Kanton will seine Förderpraxis im Bereich der darstellenden Künste erneuern. Im Bild das St. Galler Regierungsgebäude. - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Vor rund zehn Jahren habe das St. Galler Kantonsparlament erstmals eine Mehrjahresförderung für eine Theatergruppe bewilligt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Freitag. Seither seien vier St. Galler Gruppen in unregelmässigen Abständen mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds unterstützt und so die Arbeit freischaffender Ensembles gestärkt worden.

Die Rahmenbedingungen im Kulturbereich hätten sich in den vergangenen Jahren jedoch «insbesondere in den Sparten Tanz, Theater und zeitgenössischer Zirkus» deutlich verändert, heisst es weiter.

Wie aus der Mitteilung hervorgeht, liess die Abteilung Kulturförderung deshalb die bisherige Förderpraxis extern evaluieren. Die Analyse zeige in zwei Bereichen Handlungsbedarf auf: Die bisherigen Förderbeiträge deckten die gestiegenen Lohn- und Sozialkosten nicht mehr ausreichend. Eine Verpflichtung zur regelmässigen Produktion lasse den Gruppen ausserdem zu wenig Raum für Recherche, Entwicklung und Auswertung.

Mit der Neuausrichtung will der Kanton auf die veränderten Bedingungen reagieren: «Die Anpassungen erhöhen die Planungssicherheit der Gruppen und schaffen bessere Voraussetzungen, um professionelle Arbeitsstrukturen langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.» Gleichzeitig würde die Förderpraxis zeitgemäss ausgerichtet und die professionelle Kulturszene im Kanton St. Gallen nachhaltig gestärkt.

Gemäss Mitteilung erfolgt die Ausschreibung der Mehrjahresförderung alle drei Jahre. Pro Ausschreibungsrunde stehen insgesamt 840'000 Franken zur Verfügung. Unterstützt werden sowohl etablierte Gruppen als auch Nachwuchsformationen.

Für etablierte Gruppen sind jährlich maximal je 120'000 Franken, für die Nachwuchsgruppe maximal je 40'000 Franken vorgesehen. Für einzelne Produktionen können Nachwuchsgruppen zusätzliche Gesuche an den Lotteriefonds stellen.

Die Auswahl erfolgt laut Mitteilung durch eine unabhängige Jury, die die Gesuche anhand klar definierter Kriterien beurteilt. Mitglieder der Jury werden derzeit über eine öffentliche Ausschreibung zusammengestellt.

Die aus dem Lotteriefonds unterstützte Reform sei ein wichtiger Schritt für die langfristige Stärkung der freischaffenden Szene, hält der Kanton fest. Sie erhöhe die Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der St. Galler Gruppen aus den Bereichen Tanz, Theater und zeitgenössischem Zirkus und schaffe verlässliche Entwicklungsperspektiven.

Kommentare

User #5475 (nicht angemeldet)

Der enorme Aufwand Kommentare zu schreiben sollte man in Rechnung stellen dürfen. Nach 8 Versuchen immer noch nicht gut genug.

User #2167 (nicht angemeldet)

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