St. Gallen hält Mindestabstände zu Windrädern für unzulässig

Der Kanton St. Gallen lehnt feste Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windkraftanlagen ab.

Windräder
Der Kanton St. Gallen lehnt Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen ab.(Symbolbild) - Jan Woitas/dpa

Der Kanton St. Gallen hält festgeschriebene Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen für unzulässig.

Entsprechende Bestimmungen in Baureglementen der Gemeinden könnten nicht genehmigt werden, so das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation.

In mehreren St. Galler Gemeinden wurden und werden gegen den Bau von Windenergieanlagen in Siedlungsnähe kommunale Initiativen zur Festschreibung eines Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen lanciert.

Gemeindeinitiativen im Widerspruch zu kantonalen Vorgaben

Nun kam das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation in einer Einschätzung zum Schluss, dass solche Abstandsbestimmungen in den Baureglementen der Gemeinden nicht genehmigungsfähig sind. Dies schrieb das Bau- und Umweltdepartement am Dienstag in einer Mitteilung.

«Über diese Einschätzung hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation sämtliche St.Galler Gemeinden informiert», hiess es im Communiqué weiter.

Auswirkung auf die Gemeinde Au

Auswirkungen hat die Einschätzung etwa auf die Gemeinde Au. Nach einer Abstimmung im Februar sollte eine Abstandsregel in das Baureglement aufgenommen werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Happy Day
37 Interaktionen
«So verletzlich»
Klimakonferenz
20 Interaktionen
Foto

MEHR AUS ST. GALLEN

who
2 Interaktionen
St. Gallen
Feliz Keller FDP St.Gallen
7 Interaktionen
St.Gallen
Ölheizung
9 Interaktionen
Mehr als die Hälfte
1 Interaktionen
Gossau SG