Ein Mann wurde abgeschleppt, weil er auf einem privaten Parkplatz parkierte. Er glaubt, dass das Abschleppunternehmen illegal gehandelt hatte.
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Ein Mann stellte sich unabsichtlich auf einen privaten Parkplatz und wurde abgeschleppt: Handelte es sich um eine bekannte Masche? - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Paar besuchte im Februar eine Spätvorstellung im Kino.
  • Danach war ihr Auto verschwunden – es wurde abgeschleppt.
  • Angeblich zwang sie das Unternehmen, die Gebühr sofort zu bezahlen.
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An einem Februarabend entschied sich ein Mann für einen Kinoabend mit seiner Freundin im Pathé Spreitenbach. Sie parkten ihren weissen VW Golf laut «Tagesanzeiger» gegen 23 Uhr in einem fast leeren Parkhaus.

Dabei bemerkten sie angeblich nicht, dass sie auf einem privaten Parkplatz standen. Als sie um 2 Uhr morgens aus dem Kino kamen und nach Hause fahren wollten, war ihr Auto verschwunden.

In ihrer Verwirrung näherte sich dem Paar ein Auto. Der Fahrer informierte sie darüber, dass ihr Auto abgeschleppt worden sei.

Er forderte eine sofortige Zahlung von 600 Franken für die Rückgabe des Autos – entweder bar oder per Karte.

Wurde Ihr Auto schon einmal abgeschleppt?

Dem Falschparker erschien die Forderung nicht rechtsmässig, was er laut dem «Tagesanzeiger» auch aussprach. Doch der Mann wollte den Standort des Autos nicht preisgeben, ehe das Paar bezahle.

Wurde das Paar zum Bezahlen genötigt?

Schliesslich fühlten sie sich unter Druck gesetzt und bezahlten. Der Abschleppdienst hatte das Auto zum Parkplatz des Shoppi Tivoli gebracht. Eine Rechnung mit dem Namen «Abschleppservice Zürich GmbH» wurde ihnen ausgestellt. Trotzdem blieben bei dem Paar Zweifel über die Legalität des Vorgehens zurück.

Es fragte sich, ob sie Opfer einer bekannten Masche geworden waren. Dabei zwingen Abschleppservices die Falschparker dazu, zu bezahlen und geben den Standort des Autos nicht preis.

Die Gebühren sind dann stets überzogen, manchmal werden sogar 1000 Franken eingefordert. Dabei kann es sich um Nötigung bishin zu Erpressung handeln.

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Für das Abschleppen in der Tiefgarage verhängte die Firma eine zusätzliche Gebühr. (Symbolbild) - Unsplash

Der Abschleppservice Zürich GmbH schildert den Vorfall anders: Niemand werde zur sofortigen Barzahlung gezwungen. Wer nicht sofort bezahlen möchte, erhält nach Bekanntgabe der Personalien eine Rechnung per Post.

Der Geschäftsführer betont auch, dass im Parkhaus deutlich gekennzeichnet ist, dass falsch parkierte Autos kostenpflichtig abgeschleppt werden. Es wären genügend freie Parkplätze zur Verfügung gestanden.

Der Falschparker hält das Verhalten des Abschleppservice jedoch für total überzogen. Es sei keiner gestört und keine Durchfahrt versperrt worden.

Möglich, dass der Fall vor Gericht gezogen wird.

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