Spitzenreiter wegen möglicher Tierquälerei vor Gericht

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    Hinterland,

    Der Luzerner Spitzenreiter Paul Estermann muss sich heute Dienstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Willisau wegen mutmasslicher Tierquälerei verantworten.

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    Paul Estermann auf «Castlefield Eclipse», das ebenfalls der Tierquälerei zum Opfer fiel. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Spitzenreiter Paul Estermann soll zwei Pferde unnötig mit der Peitsche geschlagen haben.
    • Es geht um die Stute «Castlefield Eclipse» und den Oldenburger Wallach «Lord Pepsi».

    Mit «Castlefield Eclipse» nahm Estermann von 2011 bis 2018 an Wettkämpfen teil. Auch an den Olympischen Spielen 2012 in London und an der Weltmeisterschaft 2014 in Caen. So wie zwei Mal an Europameisterschaften.

    Auch mit «Lord Pepsi» reitet Estermann an internationalen Wettkämpfen. Ihn nahm der Spitzenreiter diesen Sommer mit an die Europameisterschaft in Rotterdam.

    2016 wurden «Castelfield Eclipse» zwei Mal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt. Dies wirft die Staatsanwaltschaft dem 56-jährigen Estermann vor. «Lord Pepsi» soll zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal unnötig stark mit der Peitsche geschlagen worden sein.

    Estermann habe den beiden Pferden willentlich unnötig Schmerzen zugefügt. Er habe zumindest in Kauf genommen, sie zu verletzten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe damit wissentlich und willentlich die Würde der Tiere missachtet.

    paul estermann
    Springreiter Paul Estermann posiert an der Medienkonferenz zur Reit EM in Aachen 2015. - keystone

    In einem Strafbefehl legte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken (total 14'400 Franken) fest. Der Beschuldigte hatte den Strafbefehl nicht akzeptiert.

    Gemäss Schweizer Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer ein Tier misshandelt oder dessen Würde missachtet. Laut Reglement des Schweizerischen Verbands für Pferdesport gilt es als übermässiger Gebrauch der Peitsche, wenn ein Pferd dadurch verletzt wird. Die Peitsche darf nie mehr als dreimal für ein bestimmtes Ereignis und nie auf den Kopf verwendet werden.

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