Ein Aargauer hat in den Jahren 2013 und 2017 zwei Hauskatzen getötet. Das Bezirksgericht Kulm sprach ihn nun vom Vorwurf der Tierquälerei frei.
hauskatze
Das Berzirksgericht Kulm spricht den Aargauer frei. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht Kulm sprach einen Aargauer vom Vorwurf der Tierquälerei frei.
  • Er hatte in den Jahren 2013 und 2017 zwei Katzen getötet.

Ein Mann aus dem Aargau hat 2013 seine Katze mit einem Kaninchenrevolver getötet, weil sie «verwurmt und verletzt» gewesen sei. 2017 soll er eine weitere Hauskatze erschlagen haben, weil sie nicht stubenrein war. Das Bezirksgericht Kulm spricht den Aargauer jedoch vom Vorwurf der Tierquälerei frei.

Das Schweizer Gesetz verbiete die Tötung eines Haustieres nicht, wird die Gerichtspräsidentin vom «Zofinger Tagblatt» zitiert. «Ausser die Tötung ist qualvoll und mutwillig.»

hauskatze tod
Weil der Besitzer sich die Tierarztkosten für seine kranke Katze nicht leisten konnte, tötete er sie mit einer Kaninchenpistole. - Pixabay

Der Besitzer konnte die Tierarztkosten für die kranke Katze nicht tragen. Nach dem Tod habe er ihr ein Grab geschaufelt und beerdigt. Aus diesem Grund könne bei dem Täter «nicht von Mutwilligkeit ausgegangen werden.» Denn: «Von mutwillig ist nur die Rede, wenn das Tier aus Boshaftigkeit, ohne Grund, aus Spass, Langeweile oder Trotz getötet wird.»

Tötung der zweiten Hauskatze

Dass er eine zweite Katze erschlagen habe, streitet der Mann ab. Die damalige Ehefrau sagte gegenüber der Polizei jedoch, dass sie einen dumpfen Schlag gehört habe. Danach sei die Katze, die nicht stubenrein war, tot gewesen.

Auch in diesem Falle sieht das Gericht die Mutwilligkeit jedoch nicht erfüllt: «Es gäbe Einrichtungen wie Tierheime, bei denen die Katzen abgegeben werden könnten. Aber es besteht keine Pflicht, dies zu tun.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TierquälereiGesetzTodGerichtKatzenMord