SP zieht Motion gegen Sozialhilfekürzungs-Entscheid zurück
Die SP hat im Baselbieter Landrat eine Redeschlacht zur Sozialhilfe-Kürzung abgesagt: Sie zog eine Motion zurück, welche den Abbruch der Umsetzung des knappen Landratsentscheides vom April für die Kürzungs-Motion der SVP forderte.

Die SP-Motion forderte, den damals mit einer Stimme Differenz ausgelösten Gesetzgebungsprozess zu stoppen, weil sie die Kürzung der Sozialhilfe weiterhin für völlig falsch und nicht verantwortbar hält. Angesichts der neuen Mehrheiten nach den Landratswahlen sei das laut SP nutzlose Verfahren alias «Bürokratieleerlauf» abzubrechen.
Der Rückzug kam als überraschende Schlusspointe im Votum der SP-Sprecherin, das nochmals zahlreiche Argumente gegen die SVP-Motion ausführte. Gründe für den Rückzug waren aus den sehr engagierten Ausführungen kaum explizit ablesbar.
Einen Hinweis gab die Aussage, man müsse jetzt auf die Umsetzung durch die Regierung vertrauen, die direkt auf deren zuständiges Mitglied mit «C» im Parteinamen zielte: Finanzdirektor Anton Lauber. Die Regierung hatte im September vage eine moderate Umsetzung in Aussicht gestellt. So ist offen, ob die Mitte die SP unterstützt hätte.
In seiner alten Zusammensetzung hatte der Landrat im April die SVP-Motion für einen Systemwechsel bei der Sozialhilfe mit 42 zu 41 Stimmen überwiesen. Kernpunkt jener Forderung ist eine Kürzung des Grundbedarfs um 30 Prozent von 986 auf 690 Franken pro Monat mit der Option, den Betrag über Motivationszulagen wieder erhöhen zu können.
Die Regierung kündigte nach der Einreichung der SP-Motion am 9. September an, die SVP-Motion nicht buchstabengetreu umzusetzen. Die Konsultativkommission Sozialhilfe habe eine «moderate Anpassung des Systems» ausgearbeitet. Diese sehe eine «differenzierte Gewichtung pro Einzelfall» vor, indes mit einem Stufensystem nach Mitwirkung.