Olten

Solothurner Gemeindepräsi lässt Biberbauten zerstören – Busse

Fabienne Endras
Fabienne Endras

Thal-Gäu,

Ein Gemeindemitarbeiter im Kanton Solothurn hat über Jahre hinweg Biberdämme abgetragen – ohne Bewilligung. Nun kam der Fall vor Gericht.

Damm
In Solothurn stehen ein Gemeindepräsident und ein Gemeindemitarbeiter vor Gericht, weil sie über Jahre ohne Genehmigung Biberdämme abgetragen haben. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Solothurner Gemeinde räumte ein Mitarbeiter über Jahre Biberdämme weg – ohne Genehmigung.
  • Dem Gemeindearbeiter und dem Gemeindepräsidenten sei nicht bewusst gewesen, dass sie etwas Illegales tun.
  • Das Gericht hat eine Busse von 6000 Franken ausgesprochen. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.

Immer wieder werden Biber in der Landwirtschaft zum Ärgernis. Und viele Gemeinden kämpfen immer wieder gegen das Tier – nicht immer legal.

Ein aktueller Fall kam in diesen Tagen vors Amtsgericht Thal-Gäu. Über Jahre hatte ein Gemeindearbeiter im Auftrag zweier Bauern und des Gemeindepräsidenten in Fulenbach SO Biberdämme entfernt. Und das ohne Genehmigung, wie SRF berichtet.

Laut eigener Aussage habe der Gemeindearbeiter in den letzten fünf Jahren 300 bis 400 Dämme abgetragen. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass dies illegal sei.

Doch der Biber steht in der Schweiz unter Schutz. Und seine Bauten dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des zuständigen Amts entfernt werden.

Die Gemeinde hatte zwar eine Teilgenehmigung. Sie durfte Äste am Hauptdamm abtragen, wenn dieser zu hoch wird. Mehr war jedoch nicht erlaubt.

Laut dem Gemeindepräsidenten sei der Biber seit Jahren ein Problem und es gebe keine zufriedenstellende Lösung. Ihm sei ebenfalls nicht bewusst gewesen, dass das Entfernen der Dämme illegal sei.

Mildes Urteil

Bei einem Kontrollbesuch einer Mitarbeiterin des Solothurner Amts für Wald, Jagd und Fischerei fielen ihr Asthaufen auf. Das Ausmass sei so gross gewesen, wie sie es noch nie erlebt habe, sagte sie als Zeugin vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Gemeindevertreter bedingte Freiheitsstrafen von je neun Monaten sowie Bussen. Das Gericht verhängte aber ein milderes Urteil.

Hast du gewusst, dass das Zerstören von Biberdämmen illegal ist?

Der Gemeindemitarbeiter muss eine Busse von 3500 Franken bezahlen. Der Gemeindepräsident erhält eine Busse von 2500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Solothurner Obergericht weitergezogen werden.

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