Solothurner Gemeinden müssen Spitex-Wegkosten übernehmen
Patientinnen und Patienten im Kanton Solothurn müssen per sofort nichts mehr für die Anfahrt der spitalexternen Pflege und Hilfe (Spitex) bezahlen. Die Gemeinden haben für die Kosten aufzukommen. Kanton und Gemeinden setzen das entsprechende Urteil des Versicherungsgerichts um.

Der Regierungsrat hatte im vergangenen Dezember den Gemeinden empfohlen, die Anfahrten pro Tag und Person mit 6 Franken zu subventionieren. Gleichzeitig sollten Spitex-Organisationen bei den Patientinnen und Patienten 6 Franken als Wegkostenpauschale verlangen.
Das kantonale Versicherungsgericht entschied, dass diese Regelung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der dort geregelten Pflegefinanzierung nicht zulässig ist. Die Wegkosten seien Teil der Pflege und damit vollumfänglich in die Tarifberechnung miteinzubeziehen.
Der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) und der Regierungsrat teilten in einer gemeinsamen Medienmitteilung am Mittwoch mit, sie seien bereit, die Empfehlungen zur Restkostenabgeltung per 2020 an die neue Rechtsprechung anzugleichen. Ein Weiterzug des Urteils verspreche keine Aussicht auf Erfolg.
Für die Umsetzung des Urteils sei es nicht notwendig, das kantonale Sozialgesetz oder die Sozialverordnung anzupassen. Die Bestimmungen liessen die nötige Praxisänderung zu.
Die im Kanton Solothurn tätigen Spitex-Organisationen seien bereits angewiesen worden, bei Patientinnen und Patienten ab sofort keine Wegkosten mehr in Rechnung zu stellen.
Mit dem kantonalen Spitex-Verband und den Branchenorganisationen für die privaten Spitex-Anbieter sowie für die freiberuflichen Pflegefachpersonen wird in den kommenden Wochen die Rückabwicklung der seit Januar 2019 eingezogenen Wegkosten und die Kostenübernahme durch die Gemeinden geregelt, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.
An die Kosten der Pflege leisten die Krankenkassen einen Beitrag, die Patienten haben einen Selbstbehalt von 15.95 Franken pro Tag zu tragen. Was durch diese beiden Beiträge an Pflegekosten nicht gedeckt ist, hat die Wohngemeinde als sogenannte Restkosten zu übernehmen.
Da nun die Anfahrt vollumfänglich in die Pflegeleistung miteinzubeziehen ist, steigen diese Restkosten an. Der Umfang der Mehrkosten zu Lasten der Gemeinden sei derzeit noch nicht bekannt, halten Kanton und VSEG fest. Die Kosten würden in den nächsten Wochen bei den Spitex-Organisationen erhoben.
Der Regierungsrat und der VSEG kritisieren, es sei besorgniserregend, dass immer mehr Kosten auf die öffentliche Hand abgewälzt und die Krankenversicherer entlastet würden. Erst kürzlich habe der Bund entschieden, den Beitrag der Krankenkasse für die ambulante Pflege um 3,6 Prozent zu senken.
Damit würden die Krankheitskosten zunehmend nicht mehr durch Prämien, sondern durch Steuergelder finanziert. Dies höhle das bestehende System aus.