Eine Corona-Ignorantin machte trotz positivem Testbefund in Solothurn Party. Sie gibt die Schuld dem Contact-Tracing-Team. Der Kanton weist die Beschwerde ab.
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2000 Italiener dürfen in Gallipoli zu einer Riesen-Party. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Corona-Ignorantin feierte Ende Juni trotz positivem Test in Grenchen SO.
  • Daraufhin wurde sie angezeigt. Sie wehrte sich über einen Anwalt gegen den Kanton.
  • Dieser weist die Beschwerde nun ab. Es sei sauber gearbeitet worden.

Eine 21-jährige Frau wollte sich am 27. Juni trotz Corona-Erkrankung nicht die Feierlaune verderben lassen. Obwohl sie sich in Isolation hätte begeben sollen, machte sie im Parktheater Grenchen Party.

Als der Fehltritt bekannt wurde, mussten 280 Menschen in Quarantäne und der Kanton reichte Strafanzeige ein. Doch die Corona-Ignorantin wehrte sich, leitete via den Anwalt ein Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen das Contact-Tracing-Team ein. Dieses habe sie am Telefon nicht richtig informiert.

Kanton nimmt Contact-Tracing-Team in Schutz

Die Solothurner Staatskanzlei nimmt jetzt das kantonale Contact-Tracing-Team in Schutz. Es sei sauber gearbeitet worden, das Beschwerdeverfahren werde abgewiesen, heisst es in einer Mitteilung.

Contact Tracing
Das Contact Tracing-Team habe sauber gearbeitet, sagt der Kanton. (Symbolbild) - Keystone

Die Frau habe sich am 22. Juni testen lassen und kurz darauf ein positives Testresultat bekommen. «Am darauffolgenden Tag legte eine ärztliche Person des Kantonsärztlichen Dienstes die Dauer der Isolation aufgrund des unklaren bzw. nicht mit Sicherheit feststellbaren Auftretens der ersten Symptome bis und mit 1. Juli 2020 verbindlich fest.» Dies stimme auch mit dem vom behandelnden Arzt, der den COVID-19-Test durchgeführt hatte, festgelegten Datum des Symptombeginns überein.

Die betroffene Person habe ausgesagt, dass sie sich einen Tag nach der Anordnung beim Contact-Tracing-Team erkundigt habe, wie lange sie noch in Isolation bleiben müsse. Sie argumentierte, sie sei jetzt symptomfrei und habe erste Symptome bereits vor zehn Tagen wahrgenommen. Daraufhin sei sie informiert worden, ab dem 26. Juni die Quarantäne wieder verlassen zu können.

Keine Notiz

Der Kanton glaubt dieser Version der Geschichte aber nicht. Eine solche Kette von Ereignissen würde als wesentliche Auffälligkeit registriert und somit in einer Notiz festgehalten werden, schreibt die Staatskanzlei. Eine solche existiere aber nicht.

Für 580 Personen im Kanton Solothurn, die mit infizierten Personen Kontakt hatten, die Klubs besuchten, ist die Quarantäne vorbei. (Themenbild)
Für 580 Personen im Kanton Solothurn, die mit infizierten Personen Kontakt hatten, die Klubs besuchten, ist die Quarantäne vorbei. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

«Ausserdem kann die Isolationsdauer bei verändertem Krankheitsverlauf nur nach Rücksprache mit einer Arztperson des Kantonsärztlichen Dienstes angepasst werden. Ebenso ist nach einer allfällig angepassten Anordnung zwingend eine neue Bestätigung per Mail angezeigt. Eine solche wurde der isolationsbrüchigen Person aber nicht zugestellt.»

Verfahren gegen Party-Gängerin läuft noch

Die Staatskanzlei bestätigt auf Anfrage, dass sie darum an der eingereichten Anzeige festhält. Nach dem Epidemiegesetz kann bei einer solchen Fahrlässigkeit eine Busse von 5000 Franken verhängt werden. War die Tat vorsätzlich, drohen sogar 10'000 Franken. Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft hängig.

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