Kanton Solothurn: Radarstandorte veröffentlicht – kein Effekt messbar
Im Kanton Solothurn zeigt ein Pilotprojekt: Die Veröffentlichung von Radarstandorten ändert nichts am Fahrverhalten. Die Polizei entscheidet künftig selbst.

Die Veröffentlichung von Radarstandorten hat weder auf das Fahrverhalten noch auf das Unfallgeschehen statistisch nachweisbare Auswirkungen. Das zeigt der Schlussbericht zu einem Pilotprojekt. Der Regierungsrat überlässt daher den Entscheid über eine Weiterführung der Veröffentlichung künftig der Polizei Kanton Solothurn im Rahmen ihrer operativen Zuständigkeit.
Der Kantonsrat hat am 18. Mai 2022 die Polizei Kanton Solothurn beauftragt, die Standorte stationärer und semistationärer Geschwindigkeitsmessanlagen zu veröffentlichen. Nach drei Jahren soll das Pilotprojekt zuhanden des Regierungsrats evaluiert werden. Ziel des Pilotprojekts war es zu untersuchen, ob die Veröffentlichung das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden beeinflusst und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet.
Nun liegt der Schlussbericht der Kantonspolizei vor. Er zeigt, dass sich kein statistisch nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Standorte und der Entwicklung der Übertretungsquoten oder des Unfallgeschehens feststellen lässt. Gleichzeitig bestätigt die Auswertung den bekannten kurzfristigen Lenkungseffekt von Geschwindigkeitskontrollen: Während einer Kontrolle sinken die gefahrenen Geschwindigkeiten, nach deren Ende steigen sie wieder an.
Dieses Verhalten zeigt sich unabhängig davon, ob die Standorte veröffentlicht werden oder nicht.
Geschwindigkeitskontrollen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Sie fördern die Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeiten und tragen dazu bei, Unfallrisiken sowie die Schwere möglicher Verkehrsunfälle zu reduzieren. Gemäss Schlussbericht besteht dieser präventive Effekt unabhängig von einer Veröffentlichung der Standorte.
Der Schlussbericht kommt weiter zum Ergebnis, dass die Veröffentlichung der Standorte zur Transparenz beiträgt und einem Informationsbedürfnis der Bevölkerung entspricht. Der damit verbundene administrative Aufwand für die Polizei ist gering. Da das Pilotprojekt weder wesentliche Vor- noch Nachteile erkennen lässt, überlässt der Regierungsrat den Entscheid über die Veröffentlichung stationärer und semistationärer Geschwindigkeitsmessanlagen künftig der Polizei Kanton Solothurn als Teil ihrer operativen Aufgabenerfüllung.
Unverändert bleibt die Situation bei den mobilen Geschwindigkeitskontrollen. Diese Standorte sollen auch künftig nicht veröffentlicht werden. Mobile Kontrollen leisten aufgrund ihres Überraschungseffekts einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und sollen deshalb auch künftig nicht Gegenstand einer Veröffentlichung sein.










