Eine Mutter aus dem Kanton Solothurn wurde zu einer 16-jährigen Haftstrafe verurteilt. Sie hatte im Jahr 2021 zwei ihrer Töchter erstochen.
Richterhammer
Ein Mann hält einen Richterhammer in der Hand. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau ist in Solothurn zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
  • Sie wurde wegen Mordes an zwei ihrer Töchter verurteilt.
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Die Frau, die Anfang 2021 in Gerlafingen SO zwei ihrer drei Töchter erstochen hat, ist am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt stufte die Tat klar als mehrfachen Mord ein.

Im Strafvollzug hat die Frau eine psychiatrische Behandlung zu absolvieren. Auf die heute 41-Jährige kommen zudem hohe Kosten zu. Das Gericht sprach dem Vater der Getöteten Genugtuung von 140'000 Franken und der ältesten, zur Tatzeit 12-jährigen Tochter aus einer früheren Beziehung, 70'000 Franken zu. Dazu kommt die Verpflichtung zu Schadenersatzleistungen.

Geldstrafe wegen Verleumdung

Weil die Schweizerin ihren damaligen Ehemann zu Unrecht als Gefahr für die 7 und 8 Jahre alten Mädchen angeschwärzt hatte, wurde sie auch wegen Verleumdung schuldig gesprochen. Dafür erhielt sie eine bedingte Geldstrafe. Sie hatte kurz vor der Tat noch ihrem Scheidungsanwalt die alternierende Betreuung von Vater und Mutter für die Kindern vorgeschlagen.

Das Urteil der ersten Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Die Staatsanwältin hatte in der Hauptverhandlung vom Dienstag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt. Der Verteidiger hatte auf 13 Jahre Freiheitsentzug wegen mehrfacher Tötung plädiert.

Die Urteilsfindung hatte sich das Gericht nicht leicht gemacht. Es erwog verschiedene Hypothesen, die der psychiatrische Gutachter für das Motiv dargelegt hatte. Er hatte bei der Frau unter anderem eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit histrionischen und Borderline-Anteilen festgestellt.

Das Gericht und kam zum Schluss, dass man die Tat nicht verstehen könne, wenn man bloss eine dieser Hypothesen betrachte. Es gehe um ein «Gemenge unterschiedlicher Faktoren», sagte der vorsitzende Richter. Zum besseren Verständnis der Tat blendete das Gericht zurück bis im Sommer 2020, als die Frau sich von ihrem Ehemann trennte und mit den Töchtern nach Gerlafingen zog,

Situation spitzte sich am Tag vor der Tat zu

Die italienischsprachige Frau, die auch französisch spricht, war nun in einem Deutschschweizer Ort, wo sie niemanden kannte. Allein mit drei Töchtern sei sie überfordert gewesen, sagte der Richter. In ihr wuchsen «Erschöpfung, Verzweiflung, Frustration und Wut» auf den Noch-Ehemann.

Am 15. Januar 2021, dem Tag vor der Tat, spitzte sich die Situation zu. Es begann mit einer Postkarte an die Mädchen, geschrieben von einer Freundin der Familie, auf welche die Beschuldigte eifersüchtig war. Zudem erhielt sie an jenem Freitag den Entwurf der Scheidungskonvention, nach der sie selbst kurz zuvor gefragt hatte.

Ebenfalls am Freitag verlangte sie in zwei Telefonaten mit ihrem Noch-Ehemann, er solle zu ihr kommen, es gehe ihr schlecht. Er erklärte ihr, dass er unterwegs sei in ein Skiwochenende ins Tessin – mit jener Freundin der Familie. Da habe sie realisiert, dass sie nicht mehr im Zentrum stehe, sagte der Richter.

Am Morgen des 16. Januar 2021 erstach die Frau nacheinander ihre 7- und 8-jährigen Töchter mit einem grossen Küchenmesser. Nach den Tötungen sagte sie der ältesten Tochter, dass die zwei Jüngeren nicht mehr lebten. Dann rief sie die Polizei.

«Rein egoistische Motive»

Für das Gericht handelte es sich klar um Mord. Die Frau habe sich rächen wollen für das Verlassen-Werden. Und sie wollte das Wertvollste aus der Beziehung mit dem Mann zerstören. Das seien «rein egoistische Motive» für die Tat.

Sie habe «die bedingungslose Liebe und das bedingungslose Vertrauen der Kinder aufs Gröbste ausgenutzt», sagte der Richter. Wo, wenn nicht in ihren eigenen Betten, könnten sich Kinder sicher fühlen? Und genau dort habe die Beschuldigte sie getötet.

Das Verschulden der Frau stufte das Gericht als schwer ein. Für das Strafmass berücksichtigte es ihre diagnostizierten Störungen und die laut Gutachter leicht verminderte Schuldfähigkeit, ihre schwierige Kindheit und Jugend und ihr von Anfang an kooperatives Verhalten im Strafverfahren.

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