So zahlt Kanton Luzern nach Prämienurteil die 25 Millionen zurück
Der Bundesgerichtsentscheid zu den Prämienverbilligungen kommt den Kanton Luzern teuer zu stehen. Insgesamt fallen Kosten von rund 25 Millionen Franken an.
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesgerichtsentscheid kostet den Kanton Luzern insgesamt 25 Millionen Franken.
- Die Kosten verteilen sich auf die Gemeinden und den Kanton.
- Zusätzlich wird die Einkommensgrenze angehoben.
Heute Mittag präsentierte die Regierung des Kantons Luzern die Umsetzung zum Bundesgerichtsentscheid zu den Prämienverbilligungen. Der Kanton muss insgesamt 25 Millionen Franken an Prämienverbilligungen zurückzahlen, welche er 2017 zu Unrecht verweigert hatte.
Das Geld werde zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden getragen. Die SP forderte eine Steuererhöhung. Doch davon will Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf nichts wissen: «Es ist momentan wichtig, dass die Menschen ihre Prämienverbilligungen erhalten, alles weitere muss die Gesamtregierung mit dem Parlament ausdiskutieren.»
Neue Einkommensgrenze
Von den Rückzahlungen betroffen sind ca. 8000 Haushalte von Familien mit Kindern. «Die Regierung strebt eine kundenorientierte und rasche Lösung des Problems an», betont Graf.
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Als Sofortmassnahme hebt der Kanton Luzern die Einkommensgrenze von 54‘000 auf 78‘154 Franken an. «Bürger, die einen negativen Bescheid zu den Prämienverbilligungen erhalten haben, werden von der Regierung bis Ostern kontaktiert», verspricht Graf.
Wer aufgrund der alten Einkommensgrenze gar kein Gesuch eingereicht hatte, kann dies bis am 31. Oktober nachholen.








