So viel blecht Drohnenpilot (44) für Spassflug beim Limmatplatz!
Ein 44-jähriger Mann lässt seine Drohne in der Nähe des Zürcher Limmatplatzes fliegen. Zuvor hätte er das Gerät jedoch registrieren müssen.

Das Wichtigste in Kürze
- Beim Limmatplatz in Zürich steuert ein 44-jähriger Mann seine Drohne.
- Diese hätte er zuvor jedoch registrieren müssen.
- Per Strafbefehl wurde der IV-Rentner nun verurteilt.
Ein Strafbefehl sowie mehrere Hundert Franken Verfahrenskosten: Das ist das Resultat eines Drohnenflugs in Zürich unweit vom Limmatplatz.
Bei dem Piloten handelt es sich um einen 44-jährigen IV-Rentner, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet. Ihm wird zur Last gelegt, sich nicht ausreichend über die Bestimmungen zur Registrierung eines solchen Flugobjekts informiert zu haben.
Registrierung notwendig wegen Kamera
Denn dies tat der Mann nicht. Eigentlich müssen Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm auch nicht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) registriert werden.

Das besagte Gerät hatte jedoch noch eine Kamera. Zudem konnte es Objekte und Hindernisse erkennen sowie automatisch abbremsen und passieren.
Somit fällt die Drohne eben doch unter die Registrierungspflicht. Personenbezogene Daten darf sie nämlich nicht aufnehmen können. Zusätzlich zur Registrierung hätte auch eine Betreibernummer angebracht werden müssen.
Bedingte Geldstrafe – 400 Stutz Verfahrenskosten
Der Drohnenpilot wurde per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wegen fahrlässiger Führung von Luftfahrzeugen mit falschen Kennzeichen verurteilt.
Gemäss der «Limmattaler Zeitung» bekam er eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 200 Franken aufgebrummt. Auf der Stelle bezahlen muss er die Verfahrenskosten, stolze 400 Franken.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig.








