Soeben eingereichte Vorstösse von Grünen und SP verlangen vom Bundesrat Klarheit: Arbeiten Polizei und Grenzwachtkorps mit Racial Profiling, kontrollieren also gezielt Menschen mit dunkler Hautfarbe?
Sind Polizisten und Grenzwärter bei ihren Kontrollen rassistisch?
Sind Polizisten und Grenzwärter bei ihren Kontrollen rassistisch? - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorstösse von SP und Grünen fordern Berichte des Bundesrats zu Racial Profiling.
  • Polizei und Grenzwachtkorps wird vorgeworfen, nach ethnischen Kriterien Kontrollen durchzuführen.
  • Das Phänomen sei verbreiteter als gemeinhin angenommen, sagt ein Aktivist.

Genau das aber geschehe, wenn es sich um Nicht-Weisse handle. Es gebe gar bereits Fälle, die mit der Situation in den USA vergleichbar seien. «Innert weniger Monate sind drei schwarze Männer getötet worden von der Polizei. Das wollte man auch unter dem Titel ‹Black lives matter› thematisieren.»

Die Vorstösse der Nationalrätinnen Sibel Arslan (Grüne) und Mattea Meyer (SP) sind zurückhaltend neutral formuliert: Der Bundesrat soll einen Bericht machen. Darüber, «inwiefern die äussere Erscheinung» bei Kontrollen der Polizei und des Grenzwachtkorps eine Rolle spiele.

«Das ist keine Randerscheinung»

Die Botschaft zwischen den Zeilen ist aber klar: Die beiden linken Politikerinnen wollen aufzeigen, dass es auch in der Schweiz Racial Profiling gibt, Menschen allein aufgrund äusserer Merkmale kontrolliert werden. Das sei in der Tat so, sagt Tarek Naguib von der Allianz gegen Racial Profiling: «Man sagt immer, das seien Randerscheinungen und betreffe nur ganz wenige Leute. Das stimmt nicht.»

Die Nationalrätinnen Sibel Arslan (Grüne) und Mattea Meyer (SP) wollen, dass der Bundesrat Polizei und Grenzwacht wegen Racial Profiling unter die Lupe nimmt.
Die Nationalrätinnen Sibel Arslan (Grüne) und Mattea Meyer (SP) wollen, dass der Bundesrat Polizei und Grenzwacht wegen Racial Profiling unter die Lupe nimmt. - parlament.ch

Mit den bisherigen Antworten des Bundesrats ist Arslan unzufrieden. Zwar bestätige dieser, dass äussere Merkmale ein Kriterium seien. Aber: «Das verletzt die Bundesverfassung und ist in einer modernen demokratischen Gesellschaft nicht zu rechtfertigen», so Arslan.

«Black lives matter» auch in der Schweiz

Tarek Naguib verdeutlicht an Beispielen, wie die Polizei sich bewusst oder unbewusst für Kontrollen Kriterien anwendet, die zweifelhaft seien: «Man schickt die Beamten in den Zürcher Kreis 4 statt an die Goldküste. An der Goldküste könnte man wohl effizienter Drogenbekämpfung machen, vor allem wenn’s um harte Drogen geht.»

Oder, einmal umgekehrt betrachtet: Angenommen, es wird ein Bankräuber gesucht, weiss, zwischen 35 und 40 Jahre, kurze Haare. «Dann kontrolliert man nicht wahllos kurzhaarige weisse Männer zwischen 35 und 40 Jahren.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Mattea MeyerSPBundesrat