Ein Sozialpädagoge steht vor dem Kreisgericht in St. Gallen. Er wird angeklagt, eine behinderte Frau missbraucht zu haben.

Gemäss Anklageschrift hatte die Privatklägerin ein besonderes Interesse am Beschuldigten entwickelt und ihn ihren Lieblingsbetreuer genannt. Die Frau sei seit vielen Jahren auf ihn fixiert gewesen, erklärte der Beschuldigte. Das habe die Arbeit in der Wohngruppe belastet, weshalb er froh gewesen sei, seinen Arbeitsplatz innerhalb der Institution wechseln zu können.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Sozialpädagogen wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit der Frau an. Sie verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Konkret warf sie dem Beschuldigten vor, er habe zwischen Anfang 2014 und Mitte 2016 die Abhängigkeit einer Frau mit geistiger und körperlicher Mehrfachbehinderung ausgenutzt.

Die falschen Anschuldigungen belasteten seinen Mandanten schwer, erklärte der Verteidiger. Er forderte einen Freispruch von Schuld und Strafe.

Das Kreisgericht St. Gallen muss beurteilen, ob ein Sozialpädagoge eine Frau mit Wahrnehmungsstörungen sexuell missbraucht hat. Der Mann wies die Vorwürfe an der Gerichtsverhandlung vom Freitag zurück.

Als Betreuer in einer Institution habe er sie während Nachtwachen in das Pikettzimmer mitgenommen. Er habe sie dort aufgefordert, sich nackt auszuziehen, um anschliessend sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Über die Treffen habe er mit ihr Stillschweigen vereinbart.

Eifersucht im Spiel

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Betreuer einer Institution soll eine behinderte Frau sexuell missbraucht haben.
  • Der Mann weist die Vorwürfe zurück.
  • Die Staatsanwaltschaft verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
schweizerische bundesanwaltschaft
Mordprozess um zwei erschossene deutsche Polizisten hat begonnen. (Symbolbild) - Pixabay
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