Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat eine Klage gegen 14 ehemalige Swissair-Kader abgewiesen. Geklagt hatte die Swissair in Nachlassliquidation.
Die Swissair - gegründet 1931 - groundete 2001.
Die Swissair - gegründet 1931 - groundete 2001. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Swissair in Nachlassliquidation klagt erfolglos gegen 14 ehemalige Swissair-Kader.
  • Sie muss nun drei Millionen Prozesskosten und viereinhalb Millionen an Entschädigungen zahlen.

Karl Wüthrich vertritt die Swissair in Nachlassliquidation. Er wirft den ehemaligen Verantwortlichen unter anderem diverse Pflichtverletzungen vor. Der Liquidator macht einen Schaden von rund 280 Millionen Franken geltend.

14 ehemalige Verwaltungsräte, CEOs und CFOs der Swissair und der SAirGroup sollen eine widerrechtliche Konzernorganisation eingeführt haben, schreibt «SRF». Zudem wird ihnen vorgeworfen, mit der Einführung neuer Institutionen gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Vermögensanlage und gegen die Kapitalschutzvorschriften verstossen zu haben.

Entschädigung für Angeklagte

Mit dem Urteil vom 16. März 2018 weist das Handelsgericht des Kantons Zürich die Klage der Swissair-Liquidatoren ab. Es geht davon aus, dass den Beklagten keine Pflichtverletzung angelastet werden kann.

Weil die Klage abgewiesen wird, muss der Kläger die Prozesskosten übernehmen: drei Millionen Franken muss die Swissair in Nachlassliquidation berappen. Dazu kommen viereinhalb Millionen Franken Entschädigung an die 14 Angeklagten.

Gegen das Urteil des Handelsgerichts Zürich kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden. Es ist also noch nicht rechtskräftig.

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